Kommunikationshilfsmittel – Soziale Rehabilitation

Gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Menschen kann zum Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln oder deren Reparatur ein Zuschuss gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln (z.B. Faxgerät, Lichtwecker, Blitzlampen, Türsender, Verstärkeranlagen) oder deren Reparatur.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 90% der Gesamtkosten
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 3.864,15 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 3.864,15 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 386,79 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 773,02 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag der Hörbeeinträchtigung

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Die Bestellung und Überweisung des Zuschusses kann vom Land direkt mit der Firma (keine Handelskette) abgewickelt werden, wenn dies gewünscht wird.

Formular

Für den Inhalt der Seite verantwortlich: