Laufender Aufwand – Jugendzentren

Trägerorganisationen von Jugendzentren – wie Gemeinden, Vereine und Pfarren – können für den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Vereine und Pfarren

Was wird gefördert?

Laufender Aufwand beim Betrieb eines Jugendzentrums oder Jugendtreffs (Personalkosten, Betriebskosten und Kosten für Programm/Veranstaltungen).

Wie wird gefördert?

Die Höhe einer allfälligen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der öffentlichen Jugendarbeit des Landes festgelegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beachten Sie die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die allgemeinen Fördergrundsätze der Gruppe Jugend.

Abwicklung / Antragstellung

Für Gemeinden & Städte:  KGD-Geft-LJR/E-15

Für Vereine & Institutionen: KGD-Geft-LJR/E-14 

Formular

  • Ansuchen um Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln zum laufenden Aufwand für Vereine und Institutionen (KGD-Geft-LJR/E-14)

    Jugendzentrum bzw. Jugendtreff

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  • Ansuchen um Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln zum laufenden Aufwand für Städte und Gemeinden (KGD-Geft-LJR/E-15)

    Jugendzentrum bzw. Jugendtreff

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  • Laufender Aufwand von Jugendzentren - Verwendungsnachweis (KGD-Geft-LJR/E-30)

    Deckblatt zur Jahresabrechnung / zum Rechnungsangschluss

    Herunterladen 868,27 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: