Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation

Für die erschwerte Mobilität von Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen gibt es eine jährliche Pauschalabgeltung.

Wer wird gefördert?

Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss soll Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen einen Teil der Mehraufwendungen für die erschwerte Mobilität abgelten.

Wie wird gefördert?

638 Euro einmal jährlich

Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen, die Auszahlung erfolgt jeweils im Oktober des Jahres.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel"
  • Alter zwischen 15 und 64 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • bei Berufstätigkeit mit Zugehörigkeit zum Personenkreis der "Begünstigten Behinderten" gibt es den Mobilitätszuschuss vom Sozialministerium Service
  • keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Nach einer Erstbewilligung erfolgt die Auszahlung in den Folgejahren ohne Antrag.

Formular

  • Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer und schwer gehbeeinträchtigte Menschen (SGD-So/E-40)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen der Sozialen Rehabilitation

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