Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss, der ab 01.01.2026 einmalig mit 160 Euro ausbezahlt wird, wenn sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Das Land Oberösterreich hat folgende zusätzliche Voraussetzung im Sinne der Zahngesundheit verankert:
- Die Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im 6. Lebensjahr (zwischen 5. und 6. Geburtstag = 60.-72. Lebensmonat).
Wer wird gefördert?
Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil), wenn sowohl dieser als auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Erwerbstätigkeit in Oberösterreich nachgeht und das Kind überwiegend betreut und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt.
Wie wird gefördert?
Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 160 Euro, der einmalig ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto (IBAN) bei einem Geldinstitut, welches im Ansuchen bekannt zu geben ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag kann zwischen dem 5. und 7. Geburtstag (60.-84. Lebensmonat) gestellt werden.
- Das Antragsformular ist bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt erhältlich bzw. kann über das nachstehende PDF-Dokument ausgedruckt werden und muss leserlich und vollständig ausgefüllt sein.
- Bei Nichtoberösterreicherinnen und Nichtoberösterreichern muss eine aktuelle Arbeitsbestätigung einer oberösterreichischen Firma beigelegt werden.
- Nachweise entsprechend dem Eltern-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass-Verordnung) bis zur letzten Eltern-Kind-Pass-Untersuchung zwischen 58. und 62. Lebensmonat inklusive Augenuntersuchung und Impfungen (siehe Vorsorgeheft unter "Wissenswertes") sowie dem Nachweis einer Kinderzahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen 5. und 6. Geburtstag (60.-72. Lebensmonat) bzw. der Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesundheit, Kennwort: Eltern-Kind-Zuschuss, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz oder an nachstehende E-Mail-Adresse einzureichen. Das Antragsformular (Vorsorgeheft) erhalten Sie bei ihrer praktischen Ärztin oder ihrem praktischen Arzt und bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt. Ebenso kann der Antrag aus der elektronischen Version des Vorsorgeheftes entnommen und ausgedruckt werden.
Details dazu auch unter der Info-Hotline: (+43 732) 77 20-149 10
