Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen

Gefördert werden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfsprojekte im Ausland.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit einem deutlichen Bezug zum Bundesland Oberösterreich können Förderungsmittel beantragen.
Unterstützt werden oö. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, Einzelpersonen, private Initiativen oder Aktionen, die von oö. Pfarren, Vereinen und anderen Organisationen getragen werden.

Was wird gefördert?

Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in den sogenannten armen Ländern der Welt wie z.B. Brasilien, Costa Rica, Guatemala, Nicaragua, Ruanda, Südafrika, Afghanistan, Pakistan und Indien sowie humanitäre Hilfsprojekte z.B. im Libanon und Syrien usw.

Die Gewährung eines finanziellen Beitrags erfolgt zu den Kosten von

  • Projekte der Entwicklungszusammenarbeit,
  • für Hilfsmaßnahmen vor Ort,
  • zu den Einsatzkosten oberösterreichischer Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer,
  • zur Unterstützung von Vereinen für Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich sowie
  • für Fair-Trade-Initiativen.

Neben den Projekten werden auch freiwillige Auslandseinsätze von jungen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern in der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.

Das Land Oberösterreich unterstützt auch Schülerinitiativen und stellt im Rahmen der Aktion "Fair Play" Landesmittel dafür bereit.

Um die Hebelwirkung zu steigern, werden jene Gelder, die Schülerinnen und Schüler aus eigener Initiative für konkrete Projekte erarbeiten, bis zu 2.000 Euro verdoppelt.

Wie wird gefördert?

Landesmittel für Entwicklungszusammearbeit und Internationale Hilfsmaßnahmen werden sowohl für neue Projekte als auch für bereits laufende Entwicklungsprogramme zu deren Weiterführung zur Verfügung gestellt.

Durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen die Lebensverhältnisse in ausgewählten Schwerpunktländern und -regionen spürbar verbessert und ein Bewusstsein der oberösterreichischen Bevölkerung für dieses Anliegen geschaffen werden.

Im Rahmen der Internationalen Hilfsmaßnahmen werden humanitäre Hilfsprojekte zur Behebung von Notständen im Ausland unterstützt.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich ca. 30 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Ziele sind 

  • die Bekämpfung der Armut in den Ländern der Entwicklungszusammenarbeit,
  • die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie
  • die Gestaltung lebenswerter Rahmenbedingungen in Ländern des Globalen Südens,
  • landwirtschaftliche Projekte zur Grundversorgung, insbesondere die Trinkwasserversorgung,
  • Bildungsprojekte, wie die Grundschulausbildung,
  • Gesundheitsprojekte - unter anderem die Verbesserung der Gesundheit der Mütter
  • sowie die Berücksichtigung der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele 2015 - 2030 (SDG's).
  • Ziel der Internationalen Hilfsmaßnahmen ist die Behebung von Notständen im Ausland.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ein deutlicher Bezug zum Bundesland Oberösterreich muss gegeben sein.
  • Das Projekt soll "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten.
  • Die Finanzierung des Projektes muss gesichert sein.

Abwicklung / Antragstellung

  • Förderungsabwicklungsstelle ist das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Referat Entwicklungszusammenarbeit.
  • Für die Gewährung einer Beihilfe ist eine schriftliche Antragstellung mittels Formular erforderlich.
  • Bei neuerlicher Antragstellung muss die widmungsgemäße Verwendung etwaiger früher gewährter Landesbeihilfen nachgewiesen sein.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: