Förderung von Deutschkursen

Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Deutschkurse gemäß den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.

Wer wird gefördert?

Qualifizierte Kurs- bzw. Bildungsträger laut Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Alphabetisierungs- und Deutschkurse, diese müssen einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich aufweisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kurse müssen den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich entsprechen und ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben.

Abwicklung / Antragstellung

  • Das Antragsformular muss an zwei Stellen satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
  • Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles Sprachförderung.
  • Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
  • Sonstiges (nach Vereinbarung mit der Integrationsstelle ): z.B. Qualifikationsnachweise

Formular

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