Landesbeitrag für Frauenberatungsstellen zum laufenden Aufwand

Gefördert werden Frauenberatungsstellen in , die Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und beraten.

Zuwendungszweck, Grundlage

Das Land Oberösterreich gewährt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel Vereinen mit einer Frauenberatungsstelle, nach Maßgabe dieser Förderkriterien und auf Basis der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und der internen Förderkriterien für bewirtschaftende Stellen in der jeweils geltenden Fassung, Zuwendungen für die Förderung der Beratung und Begleitung von Frauen.

Die oberösterreichischen Frauenberatungsstellen, im Sinne dieser Kriterien sind Einrichtungen, die Hilfe und Unterstützung für alle Mädchen und Frauen zu frauenspezifischen Problemen in allen Lebenslagen anbieten. Sie sind auch eine niederschwellige Anlaufstelle für alle Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Sie sind parteien- unabhängige, überkonfessionelle und gemeinnützige Vereine mit einer vorrangigen Finanzierung aus öffentlichen Fördermitteln. Dadurch sind die meisten Angebote für Frauen und Mädchen kostenlos.

Sie sind offene Anlaufstellen, an die sich Frauen und Mädchen mit privaten und beruflichen Anliegen wenden können. Die Angebote der Beratungsstellen umfassen auch Maßnahmen, die der Information und Prävention dienen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Aufhebung der gesellschaftlichen, strukturellen und/oder rechtlichen Benachteiligung von Frauen und Mädchen im Sinne der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, BGBl. Nr. 443/1982 und leisten einen wesentlichen Beitrag zu den Maßnahmen der Frauenstrategie Frauen.Leben 2030.

Für o.g. Frauenberatungsstellen muss ein Bedarf von Seiten des Landes Oberösterreich gegeben sein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

 

Zuwendungsempfänger

Anspruch auf Zuwendungen haben Frauenvereine und Frauenberatungsstellen, die ihren Sitz in Oberösterreich haben, wobei eine bedarfsgerechte Versorgung des gesamten Bundeslandes gegeben sein muss. Generell kann ein Verein einmal im Arbeitsjahr ein Ansuchen für eine Förderung zum laufenden Aufwand und für Personalkosten sowie Investitions- und Sachkosten von Frauenübergangswohnungen stellen (ausgenommen sind Projektförderungen), dies gilt auch für Vereine mit Zweigstellen.

Förderungsziele und deren Wirkungen

Die Förderziele sind geknüpft an die grundsätzlichen Zielsetzungen der Frauenstrategie 2030 – insbesondere sind dies:

  • Erfolgreiche Problembearbeitung durch Einzelberatungen der Frauen in der Region
  • Abbildung der aktuellen Herausforderungen von Frauen in allen Regionen Oberösterreichs und damit Abbildung der künftigen Bedarfslagen
  • Mitwirkung an den vom Frauenreferat fokussierten Jahresthemen (siehe unten) und damit erreichen aller Frauen in der Region (Vernetzung und Frauensolidarität)
  • Interne Vernetzung und Nutzung von Synergien zwischen allen geförderten Einrichtungen
  • Externe Vernetzung mit Gemeinden, Wirtschaft, Sozialpartnern und Schulen sowie wichtigen Entscheidungsträgern der Region
  • Mithilfe beim Ausbau der Online-Frauenberatung
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität

Voraussetzung für die Förderung

Die Frauenberatungsstellen erbringen folgende Leistungen:

  • Organisation und Durchführung von Beratungen für Frauen und Mädchen persönlich, telefonisch, per E-Mail oder in Form von Online-Beratung für Mädchen und Frauen.
    Die Beratungen für Mädchen und Frauen werden größtenteils anonym und kostenlos angeboten. Die Professionalität durch entsprechend qualifiziert handelnde Personen beim Fördernehmer sowie die Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen in Oberösterreich ist gegeben.
  • Lebens- sowie juristische Beratung, Betreuung von und Information für Mädchen und Frauen bei sozialen, rechtlichen und ökonomischen Angelegenheiten wird angeboten.
    Der Beratungsprozess betont die Selbstverantwortung basierend auf Wertschätzung und Anerkennung.
    Diese breitgefächerte und allgemeine Beratung soll für alle Mädchen und Frauen in Oberösterreich in allen Lebenslagen zur Verfügung stehen.
  • Durchführung von Seminaren, Workshops, Vorträgen, Vernetzungstreffen, Veranstaltungen, Diskussionen und Coachings zu den Förderungszielen des Frauenreferats des Landes OÖ.
  • Durchführung einer Veranstaltung und/oder Aktion zu  den Schwerpunktthemen des Frauenreferates des Landes (in Abstimmung mit dem Frauenreferat).
  • Schwerpunktthemen für Veranstaltungen und Aktionen für die Frauenvereine- und -beratungsstellen
    • Mädchen und Frauen in die Technik,
    • Frauen und Geld,
    • Frauen in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schlüssel und Führungsfunktionen und
    • Frauen und Gewalt.
  • Der Beratungsprozess betont die Selbstverantwortung basierend auf Wertschätzung und Anerkennung.
  • Um eine funktionierende Vermittlung zu den Bereichen zu gewährleisten, für die die betreffende Beratungsstelle selbst keine Ressourcen bereitstellen kann, ist eine gute Vernetzung mit anderen Einrichtungen notwendig.
  • Aufbau und Anwendung einer internen KundInnen-Datenbank

Weitere Voraussetzungen

  • Der frauenpolitische Ansatz muss im Statut verankert sein
  • Vereinsführung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
  • Mitfinanzierung durch mindestens eine weitere Gebietskörperschaft
  • Ausgewogene Entwicklung der Vereinseinnahmen und -ausgaben
  • Der Verein darf grundsätzlich über kein Vermögen verfügen mit Ausnahme, die berechtigten Gründe für die Bildung von Rücklagen und/oder Rückstellungen werden glaubhaft gemacht.
  • Die Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden

Förderbare Kosten (Bemessungsgrundlage)

  • die Arbeit der allgemeinen Frauenberatungsstellen durch Zuwendungen für Sachausgaben und Personalkosten der Einrichtung.

Förderbare Kosten (Bemessungsgrundlage Frauenübergangswohnungen)

  • Beratung und Betreuung: 4 Wochenstunden pro Frauenplatz
  • Sach- und- Investitionskosten, Möbel und Ausstattung,…..:
       - einmalig für bestehende Wohnungen bis zu 11.000 Euro
       - einmalige Anschubfinanzierung bis zu 20.000 Euro pro Frauenplatz max. 40.000 Euro

Nicht berücksichtigt werden

  • beispielsweise Investitionskosten für die Frauenberatungsstellen, die nicht in Besitz des Vereines bleiben wie bspw. Malerarbeiten, Bodenbeläge und andere Instandhaltungskosten in Gebäuden, die nicht im Eigentum des Vereines sind.

Nicht berücksichtigt werden (Frauenübergangswohnungen)

  • Frauenübergangswohnungen die nicht vom Frauenreferat gefördert werden
  • Frauenübergangswohnungen die nicht dem internen Konzept Frauenübergangswohnungen in v. 30.11.2023 entsprechen bzw. gemäß Vereinbarung gemäß 15a B-VG für Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder

 

Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt mittels standardisierten Antragsformulars um Gewährung eines Landesbeitrages zum laufenden Aufwand. Das Ansuchen muss zu Beginn des Antragsjahres eingereicht werden. Damit eine rasche und effiziente Bearbeitung nach Reihenfolge des Einlangens gewährleistet werden kann, müssen die Antragsformulare vollständig ausgefüllt, satzungsgemäß unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen versehen sein (siehe Antragsformular). Auch das aktuelle Vereinsstatut muss beigelegt werden.

Bitte diese Unterlagen in digitaler Form per E-Mail einreichen unter frauen@ooe.gv.at

Antragsfrist:
Förderungsanträge für den laufenden Aufwand sollen grundsätzlich im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung erfolgt aufgrund festgelegter Förderungsrichtlinien und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen des Frauenreferates des Landes Oberösterreich. Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Förderhöhe

  • Beratung und Betreuung: 4 Wochenstunden pro Frauenplatz
  • Sach- und- Investitionskosten, Möbel und Ausstattung,…..:
    - einmalig für bestehende Wohnungen bis zu 11.000 Eur
    - einmalige Anschubfinanzierung bis zu 20.000 Euro pro Frauenplatz max. 40.000 Euro

Die tatsächliche Fördersumme errechnet sich aus laut dem internen Konzept Frauenübergangswohnungen in v. 30.11.2023 mit 4 Wochenstunden pro Frauenplatz (gemäß der Vereinbarung 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder).

Vergabe

Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Förderung wird aufgrund festgelegter Förderungskriterien berechnet. Pro Antragsjahr ist eine einmalige Antragsstellung mittels Formular E-10 „Ansuchen um Gewährung eines Landesbeitrages zum laufenden Aufwand“ möglich. Jedenfalls notwendige Anlagen:

  • Vereinsstatuen (anzuschließen bei Erstansuchen oder Statutenänderung)
  • Sonstige Belege zur Dokumentation angeführter Verpflichtungen

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Fördernehmer darf grundsätzlich über kein Vermögen verfügen, es sei denn berechtigte Gründe für die Bildung von Rücklagen und/oder Rückstellungen werden glaubhaft gemacht (siehe unten).

Offenlegung

Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt oder erhalten hat, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern - auch dem Frauenreferat des Landes Oberösterreich - verpflichtet

Wirkungsmessung

Wirkungsmessung erfasst insbesondere jene Effekte (Outcome), die die Vereine durch ihre Leistungen (Output) bei den Zielgruppen auslösen, aber auch längerfristige Effekte (Impact), welche sich auf Personen, Gruppen, Organisationen, die Gesamtgesellschaft oder den Zustand der Umwelt beziehen, welche nicht zu den direkten Adressaten der Leistungen oder der Projekte gehören.

Bezogen auf die definierten Förderziele werden die erreichten Wirkungen anhand folgender Indikatoren/Kennzahlen gemessen:

  1. Förderziel Beratung von Kundinnen
  • Kundinnenfeedback durch Fragebogen nach dem Beratungsprozess zur Wirkungsmessung
  • Anzahl Kontakte von mindestens 750 Beratungen (persönlich, telefonisch,
    per E-Mail) und Veranstaltungen pro Jahr
  1. Förderziel Transparenz über aktuelle Problemlagen und künftige Bedarfe (nach Alter, Bildung, Beruf …)
  • Datenbank und deren Verwendung
  • Aktuelle Problemlagen und künftige Bedarfe aus der jeweiligen Region liegen dem Fördergeber vor
  1. Förderziel Mitarbeit an Schwerpunktthemen
  • Eine Veranstaltung zu einem der Schwerpunktthemen (Vortrag, Workshop, usw.)
  1. Förderziel Vernetzung und Ausbau der Synergien zwischen den Frauenberatungsstellen in
  • Teilnahme an den Vernetzungstreffen des Fördergebers
  1. Förderziel Externe Vernetzung mit Gemeinden, Wirtschaft, Sozialpartnern und Schulen sowie wichtigen Entscheidungsträgern der Region
  • 2 externe Vernetzungsaktivitäten/Jahr mit Ergebnisberichten
  1. Förderziel Online-Frauenberatung
  • Mindestens 10 Online-Kontakte pro Einrichtung pro Jahr
    über www.frauenberatung-ooe.at
  1. Förderziel Sicherstellung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität
  • 1 bis 2 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Einrichtung

Abrechnung/Verwendungsnachweis:

Der Fördernehmer erbringt bis spätestens 3 Monate nach Beendigung des Rechnungsjahres

einen Abschluss- und Tätigkeitsbericht über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel und über die Durchführung der o.a. vereinbarten Arbeitsbereiche bzw. Vorhaben im Jahr 2022 durch die Vorlage folgender Unterlagen:

  • Tätigkeitsbericht
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensnachweis (evtl. Bilanz)
  • Abrechnungsformular zum laufenden Aufwand (Formblatt KGD-Geft-Frau/E-10a).
  • Bericht der Rechnungsprüfer/innen des Vereins
  • Nachweis der Anbringung beziehungsweise Verwendung des Logos des Frauenreferates des Landes im Schriftverkehr und in digitalen Medien sowie die Verlinkung auf die Homepage www.frauenberatung-ooe.at
  • Nachweis der Verwendung des Logos des Frauenreferates des Landes beim Eingang oder in der Frauenberatungsstelle – an gut sichtbarer Stelle.
  • Fragebogen zur Wirkungsmessung

Die Wirkungsmessung der Frauenübergangswohnungen erfolgt direkt über das Bundesministerium

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der vom Fördergeber gewährten Förderung gilt allerdings erst dann als erbracht, wenn die vorgelegte Abrechnung vom Fördergeber anerkannt wurde.

Der Fördernehmer hat auf Anfrage zur Abwicklung und Kontrolle der Förderung bzw. zur wirtschaftlichen Analyse der Förderung die dafür notwendigen Daten, wie etwa Belege, Kontoauszüge, etc., dem Fördergeber vorzulegen.

Ungerechtfertigt ausgezahlte Beträge sind zurückzuerstatten (wenn beispielsweise vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden etc.).

Der Fördernehmer ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Durchführung der fördergegenständlichen Beratung von Frauen und Mädchen verzögern oder unmöglich machen oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder dieser Vereinbarung erfordern würden, unverzüglich dem Fördergeber schriftlich mitzuteilen.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, Förderungsbeträge aus dieser Vereinbarung ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden.

Rückforderung

Hat bei einer Förderung zum laufenden Aufwand die Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. der Jahresabschluss, der bei der Abrechnung vorgelegt wird einen Gewinn ergeben, hat der Fördergeber das Recht, die gewährte Förderung dementsprechend zu kürzen und allenfalls schon ausbezahlte Fördermittel zurückzufordern. Auf die Kürzung bzw. Rückforderung kann verzichtet werden, wenn der Förderwerber berechtigte Gründe für die Bildung von Rückstellungen bzw. Rücklagen gegen-über dem Fördergeber glaubhaft macht und diese für die vorgesehenen Zwecke innerhalb von 5 Jahren auflöst und die widmungsgemäße Verwendung der durch die Auflösung freigewordenen Mittel nachweist.

Der Fördernehmer hat sämtliche Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu belegen und zur ständigen Evidenzhaltung der Einnahmen und Ausgaben eine ordnungsgemäße kaufmännische Buchhaltung zu führen.

Alle mit der Förderung im Zusammenhang stehenden Bücher und Belege sind bis zum Ablauf von 7 Jahren nach Ende des Jahres der Auszahlung des letzten Teilbetrages der Förderung sicher und geordnet aufzubewahren.

Formulare

Auskünfte

Frauenreferat des Landes , Telefon 0732/7720-11851

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: