Grundlage
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Beschluss der Oö. Landesregierung vom 10. Dezember 2007, Fin-010104/187
1. Änderung: Beschluss der Oö. Landesregierung vom 16. Jänner 2017, FinD-2015-183400/41
2. Änderung: Beschluss der Oö. Landesregierung vom 7. Mai 2018, FinD-2015-183400/78
3. Änderung: Beschluss der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 2019, FinD-2015-183400/115
Vergabe
Die Höhe der Förderung wird aufgrund festgelegter Förderungsrichtlinien berechnet. Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Pro Antragsjahr ist eine einmalige Antragsstellung mittels Formular E-10 „Ansuchen um Gewährung eines Landesbeitrages zum laufenden Aufwand" möglich.
Voraussetzungen
- Der Verein muss grundsätzlich seinen Sitz in Oberösterreich haben.
- Die Förderung gilt nur für Projekte für Frauen, die in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben.
- Der frauenpolitische Ansatz muss gegeben sein.
- Das Prinzip von Gender Mainstreaming muss erfüllt sein.
- Die Chancengleichheit von Frauen und Männern muss herbeigeführt werden.
- Mitfinanzierung durch mindestens eine weitere Gebietskörperschaft.
- Es werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten.
- Der Beratungsprozess betont die Selbstverantwortung basierend auf Wertschätzung und Anerkennung.
- Juristische- sowie Lebensberatung, Betreuung und Information für Mädchen und Frauen bei sozialen, rechtlichen und ökonomischen Angelegenheiten. Diese breitgefächerte und allgemeine Beratung soll für alle Mädchen und Frauen in Oberösterreich in allen Lebenslagen zur Verfügung stehen.
- Seminare, Workshops, Vorträge, Vernetzungstreffen, Veranstaltungen, Diskussionen und Coachings zu den Förderungszielen des Frauenreferats des Landes Oberösterreich.
- Professionalität durch entsprechend qualifiziert handelnde Personen beim Verein.
- Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen in Oberösterreich.
- Um eine funktionierende Vermittlung zu den Bereichen zu gewährleisten, für die die betreffende Beratungsstelle selbst keine Ressourcen bereitstellen kann, ist eine gute Vernetzung mit anderen Einrichtungen notwendig.
- Durchführung einer Veranstaltung und/oder Aktion zum Jahresschwerpunkt des Frauenreferates des Landes Oberösterreich (in Abstimmung mit dem Frauenreferat des Landes OÖ).
- Der Verein darf grundsätzlich über kein Vermögen verfügen mit Ausnahme, die berechtigten Gründe für die Bildung von Rücklagen und/oder Rückstellungen werden glaubhaft gemacht.
Förderungsziele
- Erfolgreiche Problembearbeitung durch Einzelberatungen der Frauen in der Region
- Sichtbarmachung der Problemlagen der Frauen
- Starker Abbau von geschlechterdiskriminierenden Rollenstereotypen und Erweiterung des Berufswahlspektrums von Frauen
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
- Aktivierung und Unterstützung zur eigenständigen Existenzsicherung
- Sensibilisierung und Know-how-Aufbau zur Gleichstellung von Frau und Mann
- Sensibilisierung zum Abbau von geschlechterspezifischer Gewalt
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Chancengleichheit von Frauen und Männern herbeiführen
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung erfolgt aufgrund festgelegter Förderungsrichtlinien und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen des Frauenreferates des Landes Oberösterreich. Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Offenlegung
Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt oder erhalten hat, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern - auch dem Frauenreferat des Landes Oberösterreich - verpflichtet.
Verwendungsnachweis
Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist bis spätestens drei Monate nach Beendigung des Rechnungsjahres durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- Tätigkeitsbericht
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensnachweis
- Bericht der Rechnungsprüfer/innen des Vereins
- Nachweis der Anbringung beziehungsweise Verwendung des Logos des Frauenreferates des Landes Oberösterreich
- Abrechnungsformular zum laufenden Aufwand (Formblatt PräsD-Präs/E-10a). Dieses Formular kann auf der Homepage des Frauenreferates unter www.frauenreferat-ooe.at heruntergeladen werden.
Rücklagen
Hat bei einer Förderung zum laufenden Aufwand die Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. der Jahresabschluss einen Gewinn ergeben, hat der Förderungsgeber das Recht, die gewährte Förderung dementsprechend zu kürzen und allenfalls schon ausbezahlte Förderungsmittel zurückzufordern. Auf die Kürzung bzw. Rückforderung kann verzichtet werden, wenn der/die FörderungswerberIn berechtigte Gründe für die Bildung von Rückstellungen bzw. Rücklagen gegenüber dem Förderungsgeber glaubhaft macht und diese für die vorgesehenen Zwecke innerhalb von 5 Jahren auflöst und die widmungsgemäße Verwendung der durch die Auflösung freigewordenen Mittel nachweist.
Der Förderempfänger hat auf Anfrage zur Abwicklung und Kontrolle der Förderung bzw. zur wirtschaftlichen Analyse der Förderung die dafür notwendigen Daten, wie etwa Kontoauszüge, Kontobewegungen, etc., dem Fördergeber vorzulegen.
Antragsfrist
Förderungsanträge für den laufenden Aufwand sollen grundsätzlich im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
jedenfalls notwendige Anlagen
- Vereinsstatuen (anzuschließen bei Erstansuchen oder Statutenänderung)
- Sonstige Belege zur Dokumentation angeführter Verpflichtungen
Auskünfte
Frauenreferat des Landes OÖ, Telefon 0732/7720-11851
Formular
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Maßnahmen in Frauenangelegenheiten - Frauenvereine und Frauenorganisationen (KGD-Geft-Frau/E-10)
Ansuchen um Gewährung eines Landesbeitrages zum laufenden Aufwand
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Maßnahmen in Frauenangelegenheiten - Frauenvereine und Frauenorganisationen (KGD-Geft-Frau/10a)
Abrechnung Landesbeitrag zum laufenden Aufwand
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Weiterführende Informationen