Förderung von Lernbegleitung

Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Lernbegleitung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.

Wer wird gefördert?

Qualifizierte Träger laut Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Lernbegleitung für schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die Kurse müssen einen Bezug zum Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich aufweisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kurse müssen den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich entsprechen und ihren Wirkungsbereich in Oberösterreich haben.

Abwicklung / Antragstellung

  • Das Antragsformular muss an zwei Stellen satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
  • Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles Lernbegleitung.
  • Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
  • Sonstiges (nach Vereinbarung mit der Integrationsstelle ): z.B. Qualifikationsnachweise

Formular

  • Basisförderung (SGD-So/E-56)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Integrationsressort für laufenden Aufwand oder Investitionsförderung / Projektförderung

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