Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare

Antrag und Richtlinien für Ehejubilare

Wer wird gefördert?

Personen, die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und dies bereits seit:

  • 50 Jahren - Goldene Hochzeit
  • 60 Jahren - Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahren - Eiserne Hochzeit
  • 67 1/2 Jahren - Steinerne Hochzeit
  • 70 Jahren - Gnadenhochzeit
  • 72 1/2 Jahren - Juwelenhochzeit
  • 75 Jahren - Kronjuwelenhochzeit

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bestehende aufrechte Ehegemeinschaft (vor allem, wenn der Haupt- und Nebenwohnsitz bei den Eheleuten getrennt ist)
  • Ordentlicher Wohnsitz in Oberösterreich mindestens seit drei Jahren
  • Einer der Eheleute muss die Unionsbürgerschaft besitzen

Abwicklung / Antragstellung

  • Antrag wird von den Eheleuten bei der Wohnortgemeinde/Magistrat eingebracht bzw. liegt dort auf (Heiratsurkunde mitnehmen)
  • Antrag wird selbstständig von einigen Gemeinden gestellt, wenn das Ehepaar, dort gemeldet ist und auch dort geheiratet hat
  • Antrag wird über den Seniorenbund, Pensionistenverband oder Seniorenring eingebracht (Daten müssen vom Gemeindeamt bestätigt werden, wenn keine Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel bzw. Heiratsurkunde beigelegt wird)
  • Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhausplatz 1, 4021 Linz, zu senden (inkl. Heiratsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis).

 

Formular

  • Ehejubiläum (PräsD-Präs/E-1)

    Antrag bzw. Vorschlag auf Zuerkennung einer Urkunde und eines Glückwunschschreibens

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: