Wer wird gefördert?
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die OÖ Familienkarte bis zum erstmaligen Schuleintritt kostenlos unfallversichert.
Was wird gefördert?
- Heil-, Rückhol- und Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (Unfallkosten bis 6.000 Euro)
- Begräbniskosten (bei Unfalltod) bis 8.000 Euro möglich
- Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis 1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)
- Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 20.000 Euro) bis max. 40.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)
- Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis 20.000 Euro
- Erfrierungen nach Unfall
- Nahrungsmittelvergiftung
- Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen
Wie wird gefördert?
Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich
- Das Kind muss in der OÖ Familienkarte eingetragen sein.
Abwicklung / Antragstellung
Mittels eines formlosen Schreibens an das Familienreferat des Landes Oberösterreich.
Bitte sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzbestätigung, Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, etc.) beilegen.