Kostenlose Kinderunfallversicherung

Es werden Kosten wie z.B. Heilkosten, künstlicher Zahnersatz, usw. von der Oberösterreichischen Versicherung AG übernommen. Die Versicherungsprämie übermittelt das Land Oberösterreich.

Wer wird gefördert?

Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die Familienkarte bis zum erstmaligen Schuleintritt kostenlos unfallversichert.

Was wird gefördert?

  • Heil-, Rückhol- und Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (Unfallkosten bis 6.000 Euro)
  • Begräbniskosten (bei Unfalltod) bis 8.000 Euro möglich
  • Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis 1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)
  • Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 20.000 Euro) bis max. 40.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)
  • Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis 20.000 Euro
  • Erfrierungen nach Unfall
  • Nahrungsmittelvergiftung
  • Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen

Wie wird gefördert?

Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich
  • Das Kind muss in der Familienkarte eingetragen sein.

Abwicklung / Antragstellung

Mittels eines formlosen Schreibens an das Familienreferat des Landes Oberösterreich.
Bitte sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzbestätigung, Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, etc.) beilegen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: