- Sicherung der Großflächigkeit und Geschlossenheit der Kalk-Hochalpen .
- Sicherung und Entwicklung des störungsfreien bzw. störungsarmen Charakters der Gebirgslandschaft .
- Schutz der natürlichen Hochgebirgsökosysteme, Lebensräume und Prozesse .
- Sicherung der montanen und hochmontanen nutzungsfreien Lebensraumtypen in ihrer natürlichen Dynamik .
- Sicherung und Entwicklung naturverträglicher Almbewirtschaftung .
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Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder
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- Großräumige Sicherung und Entwicklung zonaler Buchen-Mischwälder .
- Sicherung und Entwicklung von subalpinen Fichtenwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von Lärchen-Zirbenwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von Schlucht- und Blockwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von Schneeheide-Kiefernwäldern .
- Sicherung von Fichten-Trockenhang-Karbonatwäldern .
- Sicherung und exemplarischer Schutz von Au- und Quellwäldern .
- Sicherung der natürlichen Dynamik in sekundären Lärchenwäldern auf ehemaligen Almflächen .
- Sicherung und Entwicklung eines großräumig hohen Tot- und Altholzanteils .
- Schutz des Karstwassers und der Quellsysteme .
- Sicherung und Entwicklung eines guten bzw. sehr guten ökologischen Zustands der Fließgewässer .
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung .
- Sicherung naturraumtypischer temporärer Klein- und Kleinstgewässer .
- Sicherung und Entwicklung der natürlich ablaufenden Prozesse in allen Seen und Weihern .
- Sicherung eines harmonischen und möglichst naturnahen Landschaftsbildes im Uferbereich und im Umfeld der Seen .
- Schutz aller Moore .
- Entwicklung raumtypischer, langfristig überlebensfähiger Populationen von Großsäuger .
- Steigerung der Akzeptanz für große Beutegreifer .
- Sicherung und Entwicklung der Raufußhuhnpopulation und deren Lebensräume .
- Sicherung der Störungsfreiheit der Lebensräume und Brutplätze störungsanfälliger Großvögel .
- Sicherung der Sukzessionsprozesse in ehemaligen Steinbrüchen .
- Sicherung unverbauter Landschaftsbereiche und Errichtung unbedingt notwendiger Bebauungen nur in landschaftsgerechter Form .
- Schutz der Gletschergebiete .
- Sicherung und Schutz der Naturhöhlen .
