Rechtsinformationen

Informationen zu den Themenbereichen Abfall, Altablagerungen und Altlasten, Energie, Gewerbe und Mineralrohstoffgesetz, Luft, Umweltverträglichkeitsprüfung und Wasser, zu den Aufgaben des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans und Kundmachungen der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht.

4 Tipps für transparente und rasche Genehmigungsverfahren mit Bürgerbeteiligung

 

In Anlagengenehmigungsverfahren kommt es manchmal zu Konflikten und Verzögerungen, weil sich betroffene Menschen zu wenig bzw. zu spät informiert und beteiligt fühlen. Eine gute Kommunikation und eine frühzeitige Einbindung Betroffener sind für die Akzeptanz eines Projektes von großem Vorteil.

Die Erfahrung zeigt, dass Antragsteller und Projektanten einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung solcher Verzögerungen leisten können, wenn sie folgende Punkte beachten:

  • Eine gute Projektplanung im Vorfeld der Antragstellung bei der Behörde kann den Weg zu einem positiven Abschluss des Verfahrens wesentlich erleichtern. Dazu gehört neben einer professionellen fachlichen Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen insbesondere auch die Abklärung, welche Parteien und Beteiligte im Projektumfeld betroffen sind.
  • Die Zusammenarbeit mit der Behörde sollte ab der Grobplanung das Projekt begleiten. Dadurch können rechtliche und fachliche Vorgaben in die weitere Planung integriert werden. Für Verfahren in der Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften gibt es dafür die Betriebsanlagensprechtage. Beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Anlagen,- Umwelt- und Wasserrecht gerne für eine Beratung nach individueller Terminvereinbarung zur Verfügung (E-Mail: auwr.post@ooe.gv.at, Telefon: +43 732 77 20-125 99).
  • Besonders wichtig ist der rechtzeitige Kontakt mit den Betroffenen. Bei Projekten, die eine größere Anzahl von Grundeigentümern unmittelbar betreffen (z.B. Anlagen zur Stromerzeugung, Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung) sollten die Betroffenen bereits vor der Einreichung des Projekts in Einzelgesprächen oder Infoveranstaltungen informiert werden. Dadurch kann Klarheit über Notwendigkeit und Umfang des Vorhabens und dessen Bedeutung für den Einzelnen geschaffen werden. Es sollten Verhandlungen über Grundinanspruchnahmen und Entschädigungen geführt und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen vorbereitet oder bereits abgeschlossen werden.  
  • Bei komplexen Projekten wie etwa größeren Betriebsanlagen oder Deponien mit relevanten Emissionen kann der Adressatenkreis zunächst unbestimmt sein und über den Kreis der unmittelbaren Nachbarn hinausgehen. Hier empfiehlt es sich, durch allgemeine Informationen, z.B. Informationsveranstaltungen, die Bevölkerung frühzeitig einzubinden und Missverständnissen vorzubeugen. So können Ängste und Bedenken oder kritische Projektsteile rechtzeitig erkannt und in der Planung berücksichtigt werden.

Diese Maßnahmen tragen zu einer guten Vertrauensbasis als Grundlage für ein straffes und bürgernahes Verfahren bei. Die wesentlichen Schritte sollten mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden, um eine umfassende Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung steht für Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

 

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