Sicherung eines harmonischen und möglichst naturnahen Landschaftsbildes im Uferbereich und im Umfeld der Seen

Raumbezug

Insbesondere die beiden großen Gosauseen, aber auch alle anderen Kleinseen in der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Seeufer sind attraktive Bereiche für die Erholung. Die Bedeutung eines landschaftsästhetisch hochwertigen Landschaftsbildes und eines möglichst guten Zustandes des Naturhaushaltes sind als extrem wichtig einzustufen. An den Gosauseen liegen Gasthäuser, Bootsanlegestellen und Wege. Soweit die Seen durch Straßen erschlossen sind, gibt es dort auch zum Teil großflächige Parkplätze. Der Nutzungsdruck auf die Uferzonen ist entsprechend hoch.

 

Gefährdung

Ausweitung- und Neuwidmung von Bauland
Einzelne, zumeist bauliche Maßnahmen, die eine dauerhafte, maßgebliche, negative Änderung des Erscheinungsbildes der Landschaft zur Folge haben
Langfristige, „schleichende“ Entwicklungen, die sich erst nach einem längeren Zeitraum zu erkennbaren Änderungen aufsummieren
Zersiedelung

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Aspekte des Naturschutzes in den Flächenwidmungsplänen und in den örtlichen Entwicklungskonzepten (keine weiteren Baulandwidmungen an den Seeufern)
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Entsprechende Einflussnahme in den Naturschutzverfahren.
Einbindung der vorhandenen Bauten in das Landschaftsbild durch naturnahe Gestaltung der Außenanlagen.
Gestaltung und Gliederung der Parkplätze mit Baumreihen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.

 

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