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Sicherung und Entwicklung des landschaftsprägenden, bäuerlichen Kulturlandschaftscharakters
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- Sicherung und Entwicklung von Streuobstbeständen .
- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Einzelbäumen, Hecken und Feldgehölzen .
- Erhaltung des vorhandenen Geländereliefs im Bereich von Hohlwegen, Tobeln und Gräben .
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege .
- Erhaltung eines hohen Altholzanteils in der Kulturlandschaft .
- Entwicklung eines hohen Anteils von Ackerrandstreifen, Ackerrainen und Brachen .
- Entwicklung kleinräumiger Rutschungen als Sukzessionsflächen .
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Sicherung und Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Wäldern
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- Sicherung und flächige Entwicklung von Buchen- und Buchenmischwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von kleinräumig auftretenden Eichen-Hainbuchenwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von Waldtypen mit hohen Anteilen an Esche und Bergahorn an Hängen .
- Sicherung und Entwicklung von Auwäldern und bachbegleitenden Galeriewäldern .
- Sicherung von Quellen und ihrer typischen Vegetation .
- Sicherung und Entwicklung von Bruchwaldresten .
- Sicherung letzter Reste früherer Kiefern-Streuwälder .
- Entwicklung eines höheren Tot- und Altholzanteils in den Wäldern .
- Sicherung und Entwicklung einer hohen Randliniendichte und -vielfalt an den Waldrändern (naturnahe Waldränder) .
- Sicherung und Entwicklung der letzten extensiven Wiesenstandorte .
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässersysteme und deren Lebensräume .
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer .
- Naturnahe Gestaltung und möglichst extensive fischereiliche Bewirtschaftung künstlich geschaffener Stillgewässer .
- Sicherung und Entwicklung der Flussperlmuschel-Vorkommen .
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebs-Bestände .
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung .
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel) .
- Sicherung der natürlichen Abläufe bei Schlier- und Konglomeratwänden .
- Nutzung des Potenzials von Abbauflächen (Schotter-, Lehm-, Schlier- und Sandgruben) zur Entwicklung naturnaher Lebensräume .
- Verbesserung des Biotopverbundes entlang überregional bedeutsamer Wildtierkorridore, insbesondere auch im Bereich von Wildquerungsmöglichkeiten über lineare Infrastruktureinrichtungen .
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse .
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen .
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung .
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren .
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Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils naturnaher Flächen im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten
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- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung extensiver Wiesengesellschaften .
- Erhöhung des Anteils von Dachbegrünungen .
- Sicherung eines hohen Anteils an Ruderal- und Sukzessionsflächen .
- Erhöhung des Anteils naturnaher Feuchtlebensräume (Teiche) .
- Sicherung und Erhöhung des Anteils von Einzelgehölzen, Gehölzbeständen und Parkanlagen .
- Sicherung historischer Parkanlagen .
- Erhaltung und Entwicklung unversiegelter Flächen und wasserdurchlässiger Oberflächengestaltungen in Siedlungs- und Gewerbegebieten .
