- Sicherung der Großflächigkeit und Geschlossenheit des Freiwaldes und des Weinsberger Waldes .
- Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes .
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung und Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise .
- Sicherung des Flächenanteils an offener Kulturlandschaft .
-
Sicherung eines breiten Spektrums an landwirtschaftlich genutzten Flächen
.
- Sicherung und Entwicklung von Halbtrockenrasen und Magerwiesen .
- Sicherung und Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland .
- Sicherung extensiv bewirtschafteter Ackerflächen als Lebensgrundlage für spezialisierte Arten .
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege .
-
Sicherung des hohen Anteils an raumtypischen Kulturlandschaftselementen
.
- Sicherung von Streuobstbeständen, Hecken und Feldgehölzen .
- Sicherung von Blockstreu-Fluren, Lesesteinwällen und -mauern sowie Stufenrainen in der offenen Kulturlandschaft .
- Sicherung und Entwicklung von halboffenen, mageren, dornbusch- oder wacholderausgestatteten Rainen und Hecken (Saumgesellschaften) .
-
Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder mit kleinräumiger Nutzungsstruktur und Naturverjüngung
.
- Großräumige Sicherung und Entwicklung zonaler Buchen- und Fichten-Tannen-Buchen-Wälder .
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Fichtenwäldern auf Sonderstandorten .
- Sicherung und Entwicklung naturnahen Schlucht- und Hangwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von bachbegleitenden Wäldern .
- Exemplarische Sicherung sekundärer Kiefernwälder .
- Sicherung kleinräumig auftretender, naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder .
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Waldrandstrukturen .
- Sicherung und Entwicklung eines großräumig hohen Tot- und Altholzanteils .
- Sicherung natürlicher Fels- und Block-Formationen in den Waldflächen .
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer und deren Lebensräume .
- Sicherung der Schwemmteiche, deren Begleitvegetation und vermoorter Randbereiche .
- Naturnahe Gestaltung künstlich geschaffener Stillgewässer .
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel) .
- Schutz aller Moorflächen .
- Renaturierung beeinträchtigter Moorstandorte .
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen .
- Sicherung und Entwicklung der Lebensräume für waldbewohnende Kleineulenarten, insbesondere Raufußkauz und Sperlingskauz .
- Sicherung und Entwicklung großflächiger, extensiv genutzter Lebensräume für Wiesenbrüter .
- Sicherung der raumtypischen Fließgewässerfauna .
- Sicherung und Entwicklung der Kreuzotter-Populationen .
- Sicherung der Sumpfporst-Populationen .
- Nutzung des Potentials von Steinbrüchen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume .
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse .
- Nutzung des Potenzials an Magerstandorten entlang von Verkehrswegen .
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung .
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren .
