Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik (Konstanzprüfung)

Aufgrund der Medizinischen Strahlenschutzverordnung sind Betreiber von Röntgendiagnostikeinrichtungen zur Führung geeigneter Qualitätssicherungsprogramme verpflichtet.

Im Rahmen der verpflichtenden Qualitätssicherungsprogramme sind diagnostische Röntgeneinrichtungen periodischen Konstanzprüfungen zu unterziehen.

Formblätter für die Konstanzprüfung

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