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Gemäß Oö. Bautechnikgesetz 2013, § 36b hat die Landesregierung in Umsetzung von unionsrechtlichen Verpflichtungen eine Energieausweisdatenbank einzurichten. Die Aussteller und Ausstellerinnen von Energieausweisen sind verpflichtet, die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlichen Energieausweise in der Oö. Energieausweisdatenbank in elektronischer Form zu registrieren. Ein Energieausweis ist erst nach erfolgter Registrierung gültig.
Die Oö. Energieausweisdatenbank ist nicht nur eine unionsrechtliche Verpflichtung, sondern auch Teil der Digitalisierungsoffensive des Landes Oberösterreich und bringt viele Vorteile für die Nutzer der Datenbank.
In der Oö. Energieausweisdatenbank sind alle Energieausweise zu registrieren, die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften auszustellen sind. Darunter fallen Energieausweise für Bauvorhaben nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013 sowie Energieausweise, welche nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 erstellt werden müssen.
(Quelle: Land OÖ)
Registrierungshinweis auf Energieausweis (Quelle: Land OÖ)
Bei der Registrierung erhält der Energieausweis eine eindeutige Registrierungsnummer, die am oberen Rand ersichtlich ist. Des Weiteren wird er mit einem QR-Code versehen, der auf den digitalen Energieausweis in der Datenbank verweist.
Es ist jedoch weiterhin möglich, Energieausweise, die nur zu Informations- oder Beratungszwecken ausgestellt werden, direkt aus der Energieausweis-Software zu drucken. Aus Gründen des Konsumentenschutzes trägt ein solcher Energieausweis dann die Aufschrift „Dieser Energieausweis ist nicht in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert und daher nicht gültig (§ 36b Abs. 3 Oö. Bautechnikgesetz 2013)“.
Wie erhalte ich den Link auf das PDF des Energieausweises?
Durch Scannen des QR-Codes am Energieausweis kommt man direkt zum PDF des vollständigen Energieausweises. Alternativ kann man mit dem Cursor über den QR-Code fahren – der Link scheint auf und kann gegebenenfalls kopiert werden.
Wie lange ist der Link auf dem Energieausweis gültig?
Der Link zum Energieausweis ist funktionsfähig, solange der Energieausweis rechtliche oder statistische Relevanz besitzt. Die rechtliche Relevanz ergibt sich aus der Dauer der Gültigkeit eines Energieausweises, also 10 Jahre. Die statistische Relevanz ergibt sich aus den Erfordernissen gemäß EU-Berichtspflichten, Energiestatistiken, Gebäudeverwaltung usw., sodass von einem deutlich längeren Zeitraum auszugehen ist.
Ist der QR-Code auf dem Energieausweis versionsspezifisch oder führt er immer zur letzten hochgeladenen und gültigen Version für ein bestimmtes Objekt?
Aus Datenschutzgründen führt der QR-Code bzw. der zugehörige Link immer genau zu jenem Energieausweis, auf dem er gedruckt ist. Es ist also versions- und nicht objektspezifisch.
Vorteile
- Durch die Registrierung Ihres Energieausweises in der Oö. Energieausweisdatenbank erhalten Sie Sicherheit über dessen Gültigkeit.
- Des Weiteren schafft die Oö. Energieausweisdatenbank Sicherheit bezüglich der Ausstellungsbefugnis, da nur Aussteller und Ausstellerinnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung bzw. ziviltechnischer Befugnis Energieausweise registrieren können.
- Ihr Energieausweis liegt in der Datenbank immer in der aktuellen Version vor. Damit werden Behörden- und Förderungswege vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.
- Durch den QR-Code auf dem Energieausweis haben Sie Zugang zum vollständigen Energieausweis, inklusive technischem Anhang.
- Im Bauverfahren genügt die Einreichung der ersten beiden Seiten des Energieausweises bei der zuständigen Baubehörde.
FAQ
Welche Seiten des Energieausweises sind für Gemeinden bei Neubauten relevant?
Durch die Registrierung in der Oö. Energieausweisdatenbank kann beim Antrag auf Baubewilligung die Einreichung des technischen Anhangs des Energieausweises entfallen. Bei Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden müssen folglich nur die ersten beiden Seiten des Energieausweises eingereicht werden. Bei sonstigen konditionierten Gebäuden müssen durch die Angabe der U-Werte gegebenenfalls mehr Seiten bei der Baubehörde eingereicht werden.
Weitere Informationen
Vorteile
- Alle Energieausweise werden bei der Registrierung verschiedenen automatisierten Prüfungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in der Datenbank abgelegt und sind eine Unterstützung für die Behörden und bautechnischen Sachverständigen im Bauverfahren.
- Alle Energieausweise von Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich können in der Datenbank eingesehen werden.
- Der Energieausweis wird einem konkreten Gebäude im Gebäude- und Wohnungsregister zugeordnet. Dadurch können die Daten des Energieausweises über den eindeutigen Schlüssel der Objektnummer auch mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Städte und Gemeinden erhalten damit einen Überblick über die Energieeffizienz der Gebäude in ihrer Zuständigkeit und können die Daten auch für andere Anwendungen, wie zum Beispiel Wärmeatlas, weiterverwenden.
- Für die von öffentlichen Einrichtungen gemäß EED III (Neufassung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz vom 13. September 2023) zu führenden Inventarlisten stehen die Links auf die Energieausweise in der Datenbank zur Verfügung.
Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal. Der jeweilige Portalverbundadministrator bzw. die jeweilige Portalverbundadministratorin hat die Zuweisung der neuen Portalverbundanwendung „Oö. Energieausweisdatenbank“ an jene Personen durchzuführen, welche diese für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
Rollen im Gemeindeportal
- Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können alle Energieausweise am Gemeindegebiet sehen.
- Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können sich in der Oö. Energieausweisdatenbank einen Benutzernamen und ein Passwort anlegen und damit selbst Energieausweise in der Datenbank registrieren.
- Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können alles, was auch Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können.
- Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können zusätzlich Energieausweise in der Oö. Energieausweisdatenbank als „von Baubehörde genehmigt“ oder als „von Baubehörde abgelehnt“ markieren. Diese Funktion ist derzeit ein freiwilliges Instrument.
- Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können Energieausweise einer anderen Baubehörde zuweisen, z.B. der Bezirkshauptmannschaft, die ihrerseits dann die Merkmale „von Baubehörde genehmigt“ oder „von Baubehörde abgelehnt“ setzen kann.
Webinar für Städte und Gemeinden
Schulungsvideos und Vortragsunterlagen
- Rechtliche Grundlagen der Oö. Energieausweisdatenbank (Video) .
- Rechtliche Grundlagen der Oö. Energieausweisdatenbank (Vortragsunterlagen) .
- Funktionen der Oö. Energieausweisdatenbank (Video) .
- Funktionen der Oö. Energieausweisdatenbank (Vortragsunterlagen) .
- Registrierung eines Neubauenergieausweises für Gemeinden (Video) .
- QR-Code und Link zum Energieausweis (Video) .
- Datenbankfunktionen für Baubehörden (Video) .
- GWR-Einträge für Gemeinden (Video) .
- Registrierung eines Bestandsenergieausweises für Gemeinden (Video) .
FAQ
Vorteile
- Energieausweise werden bei der Registrierung verschiedenen automatisierten Prüfungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in der Datenbank abgelegt. Die Prüfungen umfassen Plausibilität und Baurecht und sollen Ihnen helfen, etwaige Fehler frühzeitig zu erkennen.
- Sie haben die Möglichkeit, bei der Registrierung eines Energieausweises auch Pläne und sonstige Unterlagen zu Archivzwecken hochzuladen. Das Hochladen der für die Erstellung des Energieausweises notwenigen Unterlagen wird empfohlen, um ein Nachfragen im Falle einer Überprüfung durch das Kontrollsystem für Energieausweise gemäß Oö. Bautechnikgesetz 2013, § 36a überflüssig zu machen.
- Die bisher erforderliche Ermittlung der Anzahl der ausgestellten Energieausweise und die Übermittlung dieser an das Amt der Oö. Landesregierung für die Abwicklung des Kontrollsystems entfällt für Energieausweise, die ab 1. Dezember 2025 ausgestellt werden.
- Jeder Energieausweis wird eindeutig einem Objekt im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet.
- In der Datenbank können Sie alle von Ihnen registrierten Energieausweise einsehen.
- Energieausweise können nur durch Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung bzw. ziviltechnischer Befugnis registriert werden. Für die Registrierung von Energieausweisen ist ein USP-Webservicekonto erforderlich.
Anmerkung: Es ist weiterhin möglich, Energieausweise, die nur zu Informations- oder Beratungszwecken ausgestellt werden, direkt aus der Energieausweis-Software zu drucken. Aus Gründen des Konsumentenschutzes trägt ein solcher Energieausweis dann die Aufschrift „Dieser Energieausweis ist nicht in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert und daher nicht gültig (§ 36b Abs. 3 Oö. Bautechnikgesetz 2013)“.
Zur Übertragung der Daten des Energieausweises in die Oö. Energieausweisdatenbank wurde eine Schnittstelle zu den gängigen Softwareprogrammen (Archiphysik, AX3000, Ecotech, ETU und GEQ) eingerichtet. Dadurch ist es möglich, die Daten des Energieausweises direkt aus Ihrer Energieausweis-Software zu übermitteln. In Oberösterreich wird als Energieausweisdatenbank die Web-Anwendung ZEUS der Firma Gizmocraft verwendet, die auch bereits in anderen Bundesländern eingesetzt wird.
Webinar für Ausstellerinnen und Aussteller von Energieausweisen
Schulungsvideos und Vortragsunterlagen
- Aufzeichnung des gesamten Webinars für Ausstellerinnen und Aussteller von Energieausweisen am 1.12.2025 .
- Rechtliche Grundlagen der Oö. Energieausweisdatenbank (Video) .
- Rechtliche Grundlagen der Oö. Energieausweisdatenbank (Vortragsunterlagen) .
- Funktionen der Oö. Energieausweisdatenbank (Video) .
- Funktionen der Oö. Energieausweisdatenbank (Vortragsunterlagen) .
- Anlegen von Konten im USP und zuweisen von Rechten (Video) .
- Anlegen von Konten im USP und zuweisen von Rechten (Vortragsunterlagen) .
- Registrierung eines Bestandsenergieausweises (Video) .
- Registrierung eines Neubauenergieausweises (Video) .
FAQ
Wie kann ich mich im USP anmelden? Woher bekomme ich die Anmeldedaten?
Die USP-Zugangsdaten müssten im Unternehmen bekannt sein – bitte fragen Sie bei der Geschäftsführung nach. Ansonsten kontaktieren Sie bitte das USP unter „Hilfe und Support“.
Ich möchte die Webservicerechte zuordnen aber die Option „Oö. Energieausweisdatenbank Webservice – Aussteller (von Energieausweisen)“ steht nicht zur Verfügung. Was soll ich tun?
Die Antwort unterscheidet sich für WKO-Mitglieder und Ziviltechniker.
Wenn Sie WKO-Mitglied sind, aber die entsprechenden Webservicerechte nicht aufscheinen, sind Sie möglicherweise nicht zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt. Bitte wenden Sie sich direkt an die WKO (Link unter weiterführende Informationen) oder telefonisch unter T.: 0732 7720 13 259 bzw. per E-Mail energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at an uns.
Wenn Sie Ziviltechniker sind, liegt das Problem möglicherweise an Ihrem ÖNACE-Code. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at oder unser Service-Telefon T.: 0732 7720 13 259.
Ich habe Probleme mit dem Unternehmensserviceportal. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt das USP unter „Hilfe und Support“.
Ich habe bereits Benutzername und Passwort für ZEUS eines anderen Bundeslandes – gelten diese auch für die Oö. Energieausweisdatenbank?
Der Zugang zur Oö. Energieausweisdatenbank erfolgt mittels USP. Benutzernamen und Passwörter, wie sie beispielsweise für ZEUS Salzburg verwendet werden, sind somit nicht gültig. Falls Sie bereits ein Webservicekonto oder Benutzerkonto im USP haben, beispielsweise weil Sie bereits in Niederösterreich oder Tirol Energieausweise registrieren, müssen Sie diesem zusätzliche Rechte für die Oö. Energieausweisdatenbank zuordnen.
Beim Upload des Energieausweises aus meinem Berechnungsprogramm erscheint die Fehlermeldung „Upload ZEUS (Fehlercode 101) – Ungültige Grundstücksdaten: Die KG-Nummer und Grundstücksnummer(n) wurden im BEV-Kataster nicht gefunden. Der Upload kann nur mit gültigen Grundstücksdaten durchgeführt werden.“. Woher kann ich die aktuellen Grundstücksdaten beziehen?
Für alle Grundstücke finden Sie die gültigen Grundstücksdaten im Österreichischen Kataster. Überprüfen Sie Ihre Eingabe und starten Sie die Registrierung erneut. Die Daten in www.doris.at (siehe Link unter weiterführende Informationen) werden erst nach dem österreichischen Kataster aktualisiert. Bei unterschiedlichen Daten ist daher https://kataster.bev.gv.at (siehe Link unter weiterführende Informationen) zu verwenden.
Bei einem neu aufgeschlossenen Grundstück kann ich nicht registrieren, da die Grundstücknummer nicht bekannt ist. Was nun?
Für alle Grundstücke finden Sie die gültigen Grundstücksdaten im Österreichischen Kataster. Überprüfen Sie Ihre Eingabe und starten Sie die Registrierung erneut. Die Daten in www.doris.at werden erst nach dem österreichischen Kataster aktualisiert. Bei unterschiedlichen Daten ist daher https://kataster.bev.gv.at (siehe Link unter weiterführende Informationen) zu verwenden.
Müssen Straßenname und Hausnummer angegeben werden? Was ist, wenn diese noch unbekannt sind?
Straßenname und Hausnummer müssen nicht angegeben werden. Wichtig ist jedoch die korrekte Eingabe der Katastralgemeinde und der Grundstücksnummer.
Wie funktioniert das Registrieren, wenn es im Bestand kein Objekt im GWR gibt?
Falls die Oö. Energieausweisdatenbank ausgibt „Auf diesem Grundstück wurde im GWR kein Objekt gefunden.“, überprüfen Sie bitte, ob Katastralgemeinde und Grundstücksnummer mit dem Österreichischen Kataster des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (https://kataster.bev.gv.at, siehe Link unter weiterführende Informationen) übereinstimmen. Wenn Katastralgemeinde und Grundstücksnummer mit dem Österreichischen Kataster übereinstimmen, aber „auf diesem Grundstück im GWR kein Objekt gefunden wurde“ wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde. Falls die Gemeinde angibt, dass erst kürzlich (in den letzten ein bis zwei Tagen) Änderungen im GWR vorgenommen wurden, probieren Sie es bitte am nächsten Tag nochmal. Aufgrund von Synchronisierungen kann es bis zu einem Tag dauern, bis Änderungen umgesetzt sind. Wenn das Problem weiterhin besteht, melden Sie sich bitte bei uns.
Was passiert, wenn die Plausibilitätsprüfung negativ ist, beispielsweise weil die U-Werte überdurchschnittliche gut sind?
Energieausweise können immer, auch bei negativer Plausibilitätsprüfung, registriert werden. Jedoch müssen Sie eine Begründung für die Nichterfüllung der Kriterien angeben.
Wie werden die einzelnen Energieausweise den richtigen Objekten zugeordnet, wenn es im Neubau noch gar keine Objekte gibt?
Die Gemeinde muss beim Anlegen vom Objekt im GWR im Feld „Energieausweis-Kennziffer“ die Registrierungsnummer des Energieausweises eingeben.
Falls auf ein Grundstück mehrere Energieausweise registriert wurden, weil mehrere Objekte auf diesem Grundstück errichtet werden, muss die Gemeinde bei jedem Objekt im GWR die Registrierungsnummer des zugehörigen Energieausweises eingeben. Für die Gemeinde ist daher eine klare, unmissverständliche Bezeichnung der Energieausweise sowie ein bedachtes Setzen der Geokoordinate beim Registrieren durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin hilfreich. Nur in wenigen, komplexen Fällen wird es noch den Aussteller bzw. die Ausstellerin benötigen, um nachträglich den Energieausweis dem mittlerweile vorhandenen Objekt im GWR zuzuordnen.
Muss für jede Nutzungseinheit in einem Gebäude ein eigener Energieausweis registriert werden?
Nein, es kann der Energieausweis für das gesamte Objekt registriert werden. Natürlich ist es auch möglich, einen Energieausweis für eine einzelne Nutzungseinheit, beispielsweise eine Wohnung, zu registrieren.
Muss ich einen Bestandsenergieausweis registrieren?
Bestandsenergieausweise, welche nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 erstellt werden, müssen in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert werden.
Kann ich einen Sanierungsenergieausweis ohne Bestandsenergieausweis hochladen?
Ja, diese Möglichkeit ist gegeben.
Muss ich auch einen Fertigstellungsenergieausweis registrieren?
In Oberösterreich ist die Vorlage eines Fertigstellungsenergieausweises im Zuge des Bauverfahrens nicht verpflichtend. Wenn der Fertigstellungsenergieausweis jedoch rechtliche Relevanz besitzt, beispielsweise nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013 oder nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, muss er in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert werden.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Bestands- und Fertigstellungsenergieausweis – ein Bestandsenergieausweis betrifft ein bereits im GWR vorhandenes Objekt und muss keine baurechtlichen Anforderungen erfüllen, ein Fertigstellungsenergieausweis hingegen schon.
Im GWR können von der Gemeinde auch Nebengebäude, Kellerflächen, Garagen etc. als getrennte Nutzungseinheiten angelegt sein. Wie soll ich bei der GWR-Zuordnung vorgehen, wenn der Energieausweis alle konditionierten Bereiche umfasst?
Wenn der Energieausweis alle konditionierten Bereiche umfasst, soll bei der GWR-Zuordnung unbedingt „ganzes Gebäude“ und nicht einzelne konditionierte Nutzungseinheiten ausgewählt werden. Denn für Energieberichte und -statistiken ist es wesentlich einfacher nur Energieausweise für ganze Gebäude auszuwerten als die Auswertung der Energieeffizienz eines Gebäudes aus Energieausweisen von einzelnen Nutzungseinheiten aufzusummieren. Dies stellt eine sehr komplexe Aufgabe dar (es müsste in diesem Fall geprüft werden, ob ALLE konditionierte Nutzungseinheiten durch einen EA erfasst, aber auch nicht doppelt erfasst sind).
Wie ist bei einem Gebäude vorzugehen, wenn einzelne Zonen oder Nutzungseinheiten von unterschiedlichen Haustechniksystemen konditioniert werden?
Gemäß OIB-Richtlinie 6, Leitfaden, Ausgabe 2019 und 2025, kann – wenn die Energieausweissoftware dies ermöglicht – ein Energieausweis als Summe über alle Zonen ausgestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird empfohlen, je Zone einen eigenen Energieausweis auszustellen und zu registrieren (derzeit ist in der Oö. Energieausweisdatenbank nur genau eine Nutzungseinheit möglich). Baurechtliche Nachweise, sofern diese gefordert werden, ergeben sich jeweils zonenweise.
Spezialfall Mehrfamilienhaus im Bestand mit Misch-Beheizung (Fernwärme, Gasetagenheizung) der einzelnen Wohneinheiten:
In diesem Fall können auch 2 Energieausweise für das ganze Gebäude ausgestellt werden, wobei ein Heizungssystem jeweils für das ganze Gebäude angenommen wird und in weiterer Folge dann als eigenes Energieausweisprojekt (zum selben Objekt) registriert wird. Einem Mieter und Eigentümer in einer fernwärmeversorgten Wohnung kann dann der Energieausweis des fernwärmeversorgten Gebäudes vorgelegt werden, einem Mieter oder Eigentümer einer gasbeheizten Wohnung kann der Energieausweis des gasbeheizten Gebäudes vorgelegt werden.
Muss der Energieausweis vom Geschäftsführer oder vom tatsächlichen Aussteller unterschrieben werden?
In Oberösterreich müssen Energieausweise nicht signiert werden. Entscheidend für die Gültigkeit ist jedoch die Registrierung in der Oö. Energieausweisdatenbank.
Welche Dateiformate sind als Beilagen zulässig? Können auch CAD-Dateien hochgeladen werden?
Als Beilage sollen alle Unterlagen hochgeladen werden, die für die Erstellung des Energieausweises notwendig waren, wobei derzeitig alle Dateiformate zulässig sind. Pläne sollten jedoch als PDF und nicht als CAD-Datei hochgeladen werden.
Wie komme ich zur Übersicht meiner registrierten Energieausweise?
Folgen Sie hierzu dem Link zur Oö. Energieausweisdatenbank unter weiterführende Informationen.
Für das Einsehen der von Ihnen registrierten Energieausweise in der Oö. Energieausweisdatenbank ist ein Benutzerkonto, dem das Verfahrensrecht „Oö. Energieausweisdatenbank > Aussteller“ im USP zugeordnet wurde, erforderlich. Melden Sie sich mit dessen Zugangsdaten in der Oö. Energieausweisdatenbank an.
Für das Registrieren von Energieausweisen ist ein berechtigtes Webservicekonto erforderlich.
In der Datenbank steht rechts oben „(kein Name angegeben) (Berechner)“. Woran liegt das?
Wenn Sie im Zuge der Registrierung eines Energieausweises in die Datenbank einsteigen, wird nie ein Name angezeigt, denn im dafür verwendeten Webservicekonto ist kein Name hinterlegt.
Ihr Name wird nur angezeigt, wenn Sie mittels personifiziertem Benutzerkonto direkt in die Datenbank einsteigen.
Was passiert, wenn mein Auftraggeber oder meine Auftraggeberin keine Erlaubnis erteilt, den Energieausweis zu registrieren?
Ein Energieausweis ist nur gültig, wenn er in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert wurde. Im Bauverfahren können nur gültige, also registrierte Energieausweise eingereicht werden.
Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Personen, die einen Energieausweis nicht oder nicht ordnungsgemäß registrieren, eine Verwaltungsübertretung begehen.
Ist abzuschätzen, wann die OIB-Richtlinie 6, Fassung 2025 in Kraft tritt? Wird die OIB-Richtlinie 6, Fassung 2023 übersprungen?
Derzeit ist in der Oö. Bautechnikverordnung die OIB-Richtlinie 6, Fassung 2019 für verbindlich erklärt. Mitte 2026 wird in Oberösterreich, auch im Zuge der Umsetzung der EPBD-Richtlinie, die OIB-Richtlinie 6, Fassung 2025 für verbindlich erklärt werden. Die Ausgabe 2023 wird übersprungen werden.
Eine Gemeinde möchte, dass der Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2023 registriert wird. Was nun?
Die OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2023 wird in Oberösterreich übersprungen werden. Technisch ist es nicht vorgesehen, Energieausweise, die auf Basis dieser Fassung erstellt wurden, zu registrieren. Es sollte auf die Ausgabe 2019 zurückgegriffen werden.
Ab wann sind Energieausweise in Bezug auf die Registrierungspflicht hochzuladen? Welches Datum ist dabei ausschlaggebend?
Ab Inbetriebnahme der Oö. Energieausweisdatenbank am 1.12.2025 sind alle Energieausweise verpflichtend zu registrieren. Energieausweise für Bauvorhaben, für die nach dem 1.12.2025 der Antrag auf Baubewilligung (Einreichung) gestellt wird, müssen registriert werden – es gibt keine Übergangsfrist mehr. Bei Energieausweisen nach dem Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 ist das Ausstellungsdatum maßgebend.
Was ist ein Renovierungspass und wann wird er benötigt?
Der Renovierungspass ist ein freiwilliges Instrument und kann als Fahrplan für die schrittweise Sanierung eines Bestandsgebäudes in ein Nullemissions- oder Niedrigenergiegebäude gesehen werden. Er gibt eine sinnvolle Abfolge der verschiedenen Sanierungsschritte und könnte ein anschauliches Instrument in der Energieberatung sein.
Kann man die Energieausweise von anderen ausstellenden Unternehmen herunterladen?
Wenn Ihnen der Energieausweis eines anderen ausstellenden Unternehmens vorliegt (digital oder in Papier) oder wenn Ihnen der Link zu einem solchen Energieausweis vorliegt, können Sie auf den Energieausweis in PDF-Form zugreifen. Wenn Sie weder den Energieausweis noch den Link vorliegen haben, kann ein Energieausweis eines anderen ausstellenden Unternehmens nicht eingesehen werden.
Die eigenen Energieausweise können immer eingesehen und heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen
Die Rolle einer Portfoliomanagerin bzw. eines Portfoliomanagers kann beispielsweise von Banken oder Gebäudeverwaltungen eingenommen werden. Diese Rolle und ihr Zugang zur Datenbank werden jedoch erst nach Novellierung des Oö. Bautechnikgesetzes freigeschaltet.
Weiter Informationen folgen im Frühjahr 2026.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at oder an unser Service-Telefon 0732 7720 13 259.