Oö. Energieausweisdatenbank

In der Oö. Energieausweisdatenbank werden Energieausweise zentral registriert. Damit werden Behörden- und Förderungswege vereinfacht und eine wichtige Datengrundlage über die Energieeffizienz der Gebäude in Oberösterreich geschaffen.

Energieverbrauchskennzeichnung für Häuser

Quelle: ©Micro Vector Market – stock.adobe.com

Gemäß Oö. Bautechnikgesetz 2013, § 36b hat die Landesregierung in Umsetzung von unionsrechtlichen Verpflichtungen eine Energieausweisdatenbank einzurichten. Die Aussteller und Ausstellerinnen von Energieausweisen sind verpflichtet, die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlichen Energieausweise in der Oö. Energieausweisdatenbank in elektronischer Form zu registrieren. Ein Energieausweis ist erst nach erfolgter Registrierung gültig.

Die Oö. Energieausweisdatenbank ist nicht nur eine unionsrechtliche Verpflichtung, sondern auch Teil der Digitalisierungsoffensive des Landes Oberösterreich und bringt viele Vorteile für die Nutzer der Datenbank.

In der Oö. Energieausweisdatenbank sind alle Energieausweise zu registrieren, die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften auszustellen sind. Darunter fallen Energieausweise für Bauvorhaben nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013 sowie Energieausweise, welche nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 erstellt werden müssen.

Registrierungshinweis auf Energieausweis (Quelle: Land )

Bei der Registrierung erhält der Energieausweis eine eindeutige Registrierungsnummer, die am oberen Rand ersichtlich ist. Des Weiteren wird er mit einem QR-Code versehen, der auf den digitalen Energieausweis in der Datenbank verweist.

Es ist jedoch weiterhin möglich, Energieausweise, die nur zu Informations- oder Beratungszwecken ausgestellt werden, direkt aus der Energieausweis-Software zu drucken. Aus Gründen des Konsumentenschutzes trägt ein solcher Energieausweis dann die Aufschrift „Dieser Energieausweis ist nicht in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert und daher nicht gültig (§ 36b Abs. 3 Oö. Bautechnikgesetz 2013)“.

Vorteile

  • Durch die Registrierung Ihres Energieausweises in der Oö. Energieausweisdatenbank erhalten Sie Sicherheit über dessen Gültigkeit. 
  • Des Weiteren schafft die Oö. Energieausweisdatenbank Sicherheit bezüglich der Ausstellungsbefugnis, da nur Aussteller und Ausstellerinnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung bzw. ziviltechnischer Befugnis Energieausweise registrieren können.
  • Ihr Energieausweis liegt in der Datenbank immer in der aktuellen Version vor. Damit werden Behörden- und Förderungswege vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert. 
  • Durch den QR-Code auf dem Energieausweis haben Sie Zugang zum vollständigen Energieausweis, inklusive technischem Anhang.
  • Im Bauverfahren genügt die Einreichung der ersten beiden Seiten des Energieausweises bei der zuständigen Baubehörde.  

Weitere Informationen

Vorteile

  • Alle Energieausweise werden bei der Registrierung verschiedenen automatisierten Prüfungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in der Datenbank abgelegt und sind eine Unterstützung für die Behörden und bautechnischen Sachverständigen im Bauverfahren.
  • Alle Energieausweise von Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich können in der Datenbank eingesehen werden.
  • Der Energieausweis wird einem konkreten Gebäude im Gebäude- und Wohnungsregister zugeordnet. Dadurch können die Daten des Energieausweises über den eindeutigen Schlüssel der Objektnummer auch mit anderen Datenbanken verknüpft werden. Städte und Gemeinden erhalten damit einen Überblick über die Energieeffizienz der Gebäude in ihrer Zuständigkeit und können die Daten auch für andere Anwendungen, wie zum Beispiel Wärmeatlas, weiterverwenden.
  • Für die von öffentlichen Einrichtungen gemäß EED III (Neufassung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz vom 13. September 2023) zu führenden Inventarlisten stehen die Links auf die Energieausweise in der Datenbank zur Verfügung.  

Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal. Der jeweilige Portalverbundadministrator bzw. die jeweilige Portalverbundadministratorin hat die Zuweisung der neuen Portalverbundanwendung „Oö. Energieausweisdatenbank“ an jene Personen durchzuführen, welche diese für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. 

Rollen im Gemeindeportal

  • Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können alle Energieausweise am Gemeindegebiet sehen.
  • Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können sich in der Oö. Energieausweisdatenbank einen Benutzernamen und ein Passwort anlegen und damit selbst Energieausweise in der Datenbank registrieren.
  • Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können alles, was auch Personen mit der Rolle „Verwaltung“ können.
  • Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können zusätzlich Energieausweise in der Oö. Energieausweisdatenbank als „von Baubehörde genehmigt“ oder als „von Baubehörde abgelehnt“ markieren. Diese Funktion ist derzeit ein freiwilliges Instrument.
  • Personen mit der Rolle „Baubehörde“ können Energieausweise einer anderen Baubehörde zuweisen, z.B. der Bezirkshauptmannschaft, die ihrerseits dann die Merkmale „von Baubehörde genehmigt“ oder „von Baubehörde abgelehnt“ setzen kann.

Vorteile

  • Energieausweise werden bei der Registrierung verschiedenen automatisierten Prüfungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in der Datenbank abgelegt. Die Prüfungen umfassen Plausibilität und Baurecht und sollen Ihnen helfen, etwaige Fehler frühzeitig zu erkennen.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei der Registrierung eines Energieausweises auch Pläne und sonstige Unterlagen zu Archivzwecken hochzuladen. Das Hochladen der für die Erstellung des Energieausweises notwenigen Unterlagen wird empfohlen, um ein Nachfragen im Falle einer Überprüfung durch das Kontrollsystem für Energieausweise gemäß Oö. Bautechnikgesetz 2013, § 36a  überflüssig zu machen.  
  • Die bisher erforderliche Ermittlung der Anzahl der ausgestellten Energieausweise und die Übermittlung dieser an das Amt der Oö. Landesregierung für die Abwicklung des Kontrollsystems entfällt für Energieausweise, die ab 1. Dezember 2025 ausgestellt werden.
  • Jeder Energieausweis wird eindeutig einem Objekt im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet.
  • In der Datenbank können Sie alle von Ihnen registrierten Energieausweise einsehen.
  • Energieausweise können nur durch Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung bzw. ziviltechnischer Befugnis registriert werden. Für die Registrierung von Energieausweisen ist ein USP-Webservicekonto erforderlich. 

Anmerkung: Es ist weiterhin möglich, Energieausweise, die nur zu Informations- oder Beratungszwecken ausgestellt werden, direkt aus der Energieausweis-Software zu drucken. Aus Gründen des Konsumentenschutzes trägt ein solcher Energieausweis dann die Aufschrift „Dieser Energieausweis ist nicht in der Oö. Energieausweisdatenbank registriert und daher nicht gültig (§ 36b Abs. 3 Oö. Bautechnikgesetz 2013)“.

Zur Übertragung der Daten des Energieausweises in die Oö. Energieausweisdatenbank wurde eine Schnittstelle zu den gängigen Softwareprogrammen (Archiphysik, AX3000, Ecotech, ETU und GEQ) eingerichtet. Dadurch ist es möglich, die Daten des Energieausweises direkt aus Ihrer Energieausweis-Software zu übermitteln. In Oberösterreich wird als Energieausweisdatenbank die Web-Anwendung ZEUS der Firma Gizmocraft verwendet, die auch bereits in anderen Bundesländern eingesetzt wird. 

FAQ

Wie kann ich mich im USP anmelden? Woher bekomme ich die Anmeldedaten?

Die USP-Zugangsdaten müssten im Unternehmen bekannt sein – bitte fragen Sie bei der Geschäftsführung nach. Ansonsten kontaktieren Sie bitte das USP unter „Hilfe und Support“.

Ich möchte die Webservicerechte zuordnen aber die Option „Oö. Energieausweisdatenbank Webservice – Aussteller (von Energieausweisen)“ steht nicht zur Verfügung. Was soll ich tun?

Die Antwort unterscheidet sich für WKO-Mitglieder und Ziviltechniker. 

Wenn Sie WKO-Mitglied sind, aber die entsprechenden Webservicerechte nicht aufscheinen, sind Sie möglicherweise nicht zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt. Bitte wenden Sie sich direkt an die WKO (Link unter weiterführende Informationen) oder telefonisch unter T.: 0732 7720 13 259 bzw. per E-Mail energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at an uns.

Wenn Sie Ziviltechniker sind, liegt das Problem möglicherweise an Ihrem ÖNACE-Code. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at oder unser Service-Telefon T.: 0732 7720 13 259.

Ich habe Probleme mit dem Unternehmensserviceportal. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt das USP unter „Hilfe und Support“.

Weiterführende Informationen

Die Rolle einer Portfoliomanagerin bzw. eines Portfoliomanagers kann beispielsweise von Banken oder Gebäudeverwaltungen eingenommen werden. Diese Rolle und ihr Zugang zur Datenbank werden jedoch erst nach Novellierung des Oö. Bautechnikgesetzes freigeschaltet. 

Weiter Informationen folgen im Frühjahr 2026.

RISOö. Bautechnikgesetz 2013, Fassung vom 20.11.2025, §36, §36a, §36b

RISOö. Bautechnikverordnung 213, Fassung vom 01.12.2025, §7, §7a

RIS – Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, Fassung vom 20.11.2025

Für weitere Fragen wenden Sie sich an energieausweisdatenbank.US.post@ooe.gv.at oder an unser Service-Telefon 0732 7720 13 259.