Baurechtlicher Nachweis gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019
Die baurechtliche Anforderung ist jedenfalls erfüllt, wenn die Anforderung für jedes einzelne Haustechniksystem - berechnet für das ganze Gebäude / Objekt - erfüllt ist. Beide Energieausweise werden registriert, aber nicht als „Aktualisierung“ sondern als zwei unterschiedliche „Energieausweisprojekte“ zum selben Objekt.
Dies wird nicht sehr häufig vorkommen, aber wenn doch, ist wie folgt vorzugehen:
Das Gebäude ist einmal mit dem Haustechniksystem 1 (HT-1) für das ganze Gebäude zu registrieren (EA-1) und ein weiteres Mal als neues „Energieausweisprojekt“ mit dem Haustechniksystem 2 (HT-2) ebenfalls für das ganze Gebäude zu registrieren (EA-2).
Beide registrierten Energieausweise sind bei der Behörde vorzulegen. Für das Kommentarfeld beim Behördenblatt wird folgender Text empfohlen:
„Es liegt ein Mischsystem vor; die Registrierungsnummer für das Haustechniksystem 1 ist <EA-1>; die Registrierungsnummer für das Haustechniksystem 2 ist <EA-2>.
fGEE, Mischsystem = ( fGEE, EA-1 * BGF HT-1 + fGEE, EA-2 * BGF HT-2) / BGF gesamt
fGEE, Mischsystem erfüllt / erfüllt nicht die baurechtliche Anforderung.
Hierin ist BGF HT-1 die Brutto-Grundfläche der vom Haustechniksystem 1 konditionierten Zone (Brutto-Grundfläche der Räume) und BGF HT-2 ist die Brutto-Grundfläche der vom Haustechniksystem 2 konditionierten Zone (Brutto-Grundfläche der Räume).“
Baurechtlicher Nachweis gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2025:
Die baurechtliche Anforderung ist jedenfalls erfüllt, wenn die Anforderung für jedes einzelne Haustechniksystem, berechnet für das ganze Gebäude / Objekt, erfüllt ist. Beide Energieausweise werden registriert, aber nicht als „Aktualisierung“ sondern als zwei unterschiedliche „Energieausweisprojekte“ zum selben Objekt.
Dies wird nicht sehr häufig vorkommen, aber wenn doch, ist wie folgt vorzugehen:
Das Gebäude ist einmal mit dem Haustechniksystem 1 (HT-1) für das ganze Gebäude zu registrieren (EA-1) und ein weiteres Mal als neues „Energieausweisprojekt“ mit dem Haustechniksystem 2 (HT-2) ebenfalls für das ganze Gebäude zu registrieren (EA-2);
Beide registrierten Energieausweise sind bei der Behörde vorzulegen. Für das Kommentarfeld beim Behördenblatt wird folgender Text empfohlen:
„Es liegt ein Mischsystem vor; die Registrierungsnummer für das Haustechniksystem 1 ist <EA-1>; die Registrierungsnummer für das Haustechniksystem 2 ist <EA-2>.
EEB RK, Effizienz, Mischsystem = ( EEB RK, Effizienz, HT 1 * BGF HT-1 + EEB RK, Effizienz, HT 2 * BGF HT-2) / BGF gesamt
Wenn EEB RK, Effizienz, Mischsystem kleiner gleich 100%, ist die baurechtliche Anforderung erfüllt.
Wenn EEB RK, Effizienz, Mischsystem größer 100%, ist die baurechtliche Anforderung nicht erfüllt.
EEB RK, Effizienz = EEB RK / EEB zul, RK
Hierin ist BGF HT-1 die Brutto-Grundfläche der vom Haustechniksystem 1 konditionierten Zone (Brutto-Grundfläche der Räume) und BGF HT-2 ist die Brutto-Grundfläche der vom Haustechniksystem 2 konditionierten Zone (Brutto-Grundfläche der Räume).“
