Als Beispiel wird ein Gebäude mit 3 Stiegenhäusern, also 3 Adressen verwendet, das in einer Gemeinde gebaut wird. Entsprechend den Vorgaben der Statistik Austria ist für ein solches Gebäude jedes Stiegenhaus als eigenes Objekt im GWR anzulegen.
Wir bezeichnen die Objekte im Folgenden als Musterstraße 1 = Stiegenhaus 1, Musterstraße 2 = Stiegenhaus 2 und Musterstraße 3 = Stiegenhaus 3.
Neubau (gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019)
- Es ist für jedes Stiegenhaus ein eigener Energieausweis zu erstellen.
- Beim Registrieren durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin wird der jeweilige Energieausweis für jedes Stiegenhaus einzeln, also für Musterstraße 1, Musterstraße 2 und Musterstraße 3, registriert und je Stiegenhaus eine Geokoordinate auf die Mitte des Stiegenhauses gesetzt (in Summe also 3 Geokoordinaten). Geokoordinaten deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Objekte im GWR angelegt sind.
- Die Gemeinde legt (wie bisher auch) nach der Baubewilligung drei Objekte (3 Stiegenhäuser) im GWR an. Zudem legt sie (wie bisher auch) ein entsprechendes Bauvorhaben für jedes Objekt (also jedes Stiegenhaus) im GWR an. Im jeweiligen Bauvorhaben wird von der Gemeinde die Registrierungsnummer des entsprechenden Energieausweises im Feld „Energieausweis-Kennziffer“ eingegeben, also für das Bauvorhaben Musterstraße 1 die Registrierungsnummer des Ausweises zu Musterstraße 1 und so fortgesetzt. Dazu ist die Gemeinde gemäß der 2. Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025 verpflichtet.
- Nach der Fertigstellungsmeldung des Bauvorhabens durch den Bauwerber trägt die Gemeinde das Datum der Fertigstellung im GWR beim jeweiligen Bauvorhaben ein.
- Die Daten aus dem GWR – also auch die Objekt-Nummern der fertiggestellten Musterstraße 1, 2, 3 – werden nach der Eintragung des Fertigstellungsdatums an die Oö. Energieausweisdatenbank übermittelt und finden über die im GWR gespeicherte Registrierungsnummer des Energieausweises automatisch zum richtigen Energieausweis in der Oö. Energieausweisdatenbank.
Anmerkung: An der automatischen Zuordnung wird in den nächsten Monaten noch intensiv gearbeitet. Voraussetzung für eine hohe Trefferquote bei der automatischen Zuordnung ist eine detaillierte und genaue Führung der Bauvorhaben durch die Gemeinde im GWR und eine klare, unmissverständliche Bezeichnung der Energieausweise durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin. - Nur in wenigen, komplexen Fällen wird es noch den Aussteller bzw. die Ausstellerin benötigen, um nachträglich den Energieausweis den (mittlerweile vorhandenen) Objekten im GWR zuzuordnen.
Neubau (gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2025)
- Geplant ist, dass Energieausweise über mehrere zusammenhängenden Objekte registriert werden können. Dies wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
- Es kann ein Energieauswies für alle drei Stiegenhäuser erstellt werden.
- Beim Registrieren durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin kann der Energieausweis für das ganze Gebäude (also über alle 3 Stiegenhäuser, Musterstraße 1+2+3) registriert werden, wobei auch in diesem Fall je Stiegenhaus eine eigene Geokoordinate auf die Mitte des jeweiligen Stiegenhauses gesetzt wird (in Summe also 3 Geokoordinaten). Geokoordinaten deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Objekte im GWR angelegt sind.
- Die Gemeinde legt (wie bisher auch) nach der Baubewilligung drei Objekte (3 Stiegenhäuser) im GWR an. Zudem legt sie (wie bisher auch) ein entsprechendes Bauvorhaben für jedes Objekt (also jedes Stiegenhaus) im GWR an. In jedem Bauvorhaben wird von der Gemeinde die Registrierungsnummer des gemeinsamen Energieausweises im Feld „Energieausweis-Kennziffer“ eigegeben, also sowohl für das Bauvorhaben Musterstraße 1 als auch für das Bauvorhaben Musterstraße 2 und für das Bauvorhaben Musterstraße 3 immer dieselbe Registrierungsnummer des Energieausweises, da der Energieausweis über alle 3 Stiegenhäuser ausgestellt ist. Dazu ist die Gemeinde gemäß der 2. Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2025 verpflichtet.
- Nach der Fertigstellungsmeldung des Bauvorhabens durch den Bauwerber trägt die Gemeinde das Datum der Fertigstellung im GWR beim jeweiligen Bauvorhaben ein.
- Die Daten aus dem GWR – also auch die Objekt-Nummern der fertiggestellten Musterstraße 1, 2, 3 – werden nach der Eintragung des Fertigstellungsdatums an die Oö. Energieausweisdatenbank übermittelt und finden über die im GWR gespeicherte Registrierungsnummer des Energieausweises automatisch zum richtigen Energieausweis in der Oö. Energieausweisdatenbank.
Anmerkung 1: An der automatischen Zuordnung wird in den nächsten Monaten noch intensiv gearbeitet. Voraussetzung für eine hohe Trefferquote bei der automatischen Zuordnung ist eine detaillierte und genaue Führung der Bauvorhaben durch die Gemeinde im GWR und eine klare, unmissverständliche Bezeichnung des Energieausweises durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin.
Anmerkung 2: Bei einem Energieausweis über mehrere Objekte ist darüber hinaus auch eine zuverlässige Eingabe der Gemeinde bzgl. der Nutzflächen der einzelnen Objekte erforderlich. Der Energieausweis für das ganze Gebäude wird nämlich in weiterer Folge in der Oö. Energieausweisdatenbank gemäß den GWR-Daten flächengewichtet auf die einzelnen Objekte aufgeteilt. Der Original-Energieausweis bleibt selbstverständlich unverändert. - Nur in wenigen, komplexen Fällen wird es noch den Aussteller bzw. die Ausstellerin benötigen, um nachträglich den Energieausweis allen (mittlerweile vorhandenen) Objekten im GWR flächenanteilsmäßig zuzuordnen.
Bestand (gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019)
Es ist für jedes Stiegenhaus ein eigener Energieausweis zu erstellen.
Beim Registrieren wird der Energieausweis vom Aussteller bzw. der Ausstellerin für jedes Stiegenhaus einzeln, also für Musterstraße 1, Musterstraße 2 und Musterstraße 3, registriert. Die Objekte werden aus dem GWR eingespielt.
Bestand (gemäß OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2025)
In der Datenbank wird die Möglichkeit bestehen, bei der Registrierung des Energieausweises durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin diesen einen Energieausweis auch mehreren Objekten zuzuordnen.
