Klärschlamm ist der Rückstand, der bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen entsteht. Er besteht hauptsächlich aus organischen und anorganischen Stoffen sowie Nähr- und Schadstoffen. Eine landwirtschaftliche Verwertung erfolgt nur, wenn der Klärschlamm bestimmten Kriterien entspricht. Sachverständige prüfen die Eignung und dokumentieren Qualität, Anfall und Verwertung.
Weiterführende Informationen
- Oö. Bodenschutzgesetz 1991 .
- Oö. Klärschlammverordnung 2006 .
- Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 .
- Kompostverordnung BGBl. 292/2001 .
- Deponieverordnung 2008 .
- Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung .