Klärschlamm

Klärschlamm wird in derzeit in der Landwirtschaft als Dünger verwendet, kompostiert oder thermisch verwertet.

Klärschlamm ist der Rückstand, der bei der Reinigung von Abwasser in der biologischen Stufe von Kläranlagen entsteht. Er besteht hauptsächlich aus organischen und anorganischen Stoffen, welche sowohl Nähr- als auch Schadstoffe sein können. Eine landwirtschaftliche Verwertung darf nur dann erfolgen, wenn der Klärschlamm bestimmten Kriterien entspricht. Sachverständige prüfen die Eignung und dokumentieren Qualität, Anfall und Verwertung.

Da Klärschlamm in der jüngeren Vergangenheit zunehmend als „Sammelstätte“ für Schadstoffe (Schadstoffsenke) und weniger als Wertstoff wahrgenommen wird, sinkt allerdings die Akzeptanz für die direkte landwirtschaftliche Verwertung. Die Betreiber von Kläranlagen müssen daher immer mehr auf alternative Entsorgungswege umsteigen.

Auch die seit 1.1.2025 geltende, novellierte Abfallverbrennungsverordnung (AVV 2024) sieht vor, dass Klärschlamm von kommunalen Kläranlagen mit einem Bemessungswert ab 20.000 Einwohnerwerten ab 1.1.2033 verpflichtend thermisch verwertet (verbrannt) und der wertvolle Rohstoff Phosphor aus der Verbrennungsasche zurückgewonnen werden muss.

Damit sollen Schadstoffe wie beispielsweise Mikroplastik oder PFAS zerstört und der rückgewonnene Phosphor zur Herstellung von Düngemitteln wiederverwendet werden. Alternativ zur Verbrennung darf der Phosphor mittels thermischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Verfahren auch direkt am Kläranlagenstandort oder in deren näheren Umgebung zurückgewonnen werden.

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