Klärschlammqualität in Oberösterreich 2025

Für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ist eine Eignungsbescheinigung notwendig. Die Klärschlämme werden dabei auf ihre Qualität geprüft.

Für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ist eine Eignungsbescheinigung gemäß § 3 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 notwendig. Klärschlämme werden dabei auf die Qualität im Hinblick auf Schadstoffe und Nährstoffe nach den Untersuchungsintervallen des § 3, Abs. 4 geprüft.

Schwermetalle:

Tabelle 1 zeigt die durchschnittlichen Schwermetallgehalte und den Gehalt an adsorbierbaren Halogenverbindungen (AOX, Herkunft: Chlorhältige Reinigungsmittel, Insektizide, Farbpigmente) in den untersuchten oberösterreichischen Klärschlämmen (Mittelwerte der durchgeführten Inspektionen 2025):

Tabelle 1:

  Mittelwerte Grenzwert
(LGBl. 62/2006)
 Blei 18 mg/kg TS  400 mg/kg TS 
 Cadmium 0,58 mg/kg TS  5 mg/kg TS 
 Chrom 30 mg/kg TS  400 mg/kg TS 
 Kupfer 215 mg/kg TS  400 mg/kg TS 
 Nickel 21 mg/kg TS  80 mg/kg TS 
 Quecksilber 0,43 mg/kg TS  7 mg/kg TS 
 Zink 634 mg/kg TS  1.600 mg/kg TS 
 AOX 163 mg/kg TS  500 mg/kg TS 
TS = Trockensubstanz

Düngewirksame Stoffe:

Im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen zur Ausstellung einer Eignungsbescheinigung gemäß § 3 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991, werden auch die Gehalte an düngewirksamen Stoffen (kurz Nährstoffe genannt) untersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst.

Tabelle 2: Bei den untersuchten Klärschlämmen 2025 wurden folgende Gehalte festgestellt:

 Nährstoff Minimum Maximum
N-Kjeldahl 0,12 kg/t FS   39,0 kg/t FS  
Ammoniumstickstoff 0,01 kg/t FS   4,36 kg/t FS  
Phosphor (als P2O5) 0,18 kg/t FS   70,0 kg/t FS  
Kalium (als K2O) 0,03 kg/t FS   2,6 kg/t FS  
Calcium (als CaO) 0,40 kg/t FS   220,0 kg/t FS  
Magnesium (als MgO)  0,03 kg/t FS   27,0 kg/t FS  
FS = Frischsubstanz

Der Phosphor ist nahezu gänzlich pflanzenverfügbar und daher eine wertvolle Quelle für den Nährstoff Phosphor.

Kalkkonditionierte Klärschlamme erreichen CaO-Gehalte bis 220 kg/to Frischmasse und können speziell bei Böden mit niedrigem pH-Wert bodenverbessernd wirken.

Für die Ausbringung von Klärschlamm ist eine Bodenuntersuchung auf Schwermetallgehalte und Nährstoffe notwendig. Die Kosten werden vom Betreiber der Kläranlage getragen. Durch die Bodenuntersuchung wird eine gezielte Düngeplanung sehr vereinfacht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: