Kompost, Klärschlamm, Pflanzenaschen und Biogasgülle können in der Landwirtschaft als Dünger verwendet werden. Sie ersetzen damit industriell erzeugten Dünger und tragen so zur Ressourcenschonung bei. Natürlich gibt es Auflagen für die Verwendung dieser sogenannten Sekundärrohstoffe in der Landwirtschaft, damit zum Beispiel der Boden geschont wird.
Kompost
Die oberösterreichischen Kompostierungsanlagen stellen hochwertige Komposte her. Die meisten entsprechen der Qualitätsklasse A+ und sind somit vom Hobbygarten bis zum biologischen Landbau für sämtliche Anwendungsbereiche geeignet. Dort ersetzt Kompost künstliche Düngemittel und verbessert den Boden. Definitionen und Auflagen sind in der Kompostverordnung geregelt.
Weiterführende Informationen
- Kompostverordnung (BGBl. Nr. 292/2001) .
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Bioabfalltrennung und Kompostierung
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Aus getrennten biogenen Abfällen entsteht durch Kompostierung ein hochwertiger Rohstoff zur Bodenverbesserung.
Klärschlamm
Klärschlamm ist der Rückstand, der bei der Reinigung von Abwasser in der biologischen Stufe von Kläranlagen entsteht. In OÖ wird Klärschlamm derzeit in der Landwirtschaft als Dünger verwendet, kompostiert oder thermisch verwertet. Eine landwirtschaftliche Verwertung darf nur dann erfolgen, wenn der Klärschlamm bestimmten Kriterien gemäß Oö. Bodenschutzgesetz entspricht. Sachverständige prüfen die Eignung und dokumentieren Qualität, Anfall und Verwertung.
Die seit 1.1.2025 geltende, novellierte Abfallverbrennungsverordnung (AVV 2024) sieht vor, dass Klärschlamm von kommunalen Kläranlagen mit einem Bemessungswert ab 20.000 Einwohnerwerten ab 1.1.2033 verpflichtend thermisch verwertet und der wertvolle Rohstoff Phosphor aus der Verbrennungsasche zurückgewonnen werden muss.
Damit sollen Schadstoffe wie beispielsweise Mikroplastik oder PFAS zerstört und der rückgewonnene Phosphor zur Herstellung von Düngemitteln wiederverwendet werden. Alternativ zur Verbrennung darf der Phosphor mittels thermischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Verfahren auch direkt am Kläranlagenstandort oder in deren näheren Umgebung zurückgewonnen werden.
Klärschlamm kann durch Kompostierung, Verbrennung oder Ausbringung auf landwirtschaftlichen Feldern verwertet werden.
Kommunaler und betrieblicher Klärschlamm
(ohne Papier- und Zellstoffindustrie)
Im Jahr 2025 sind bei den oö. kommunalen und betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen (ohne Papier- und Zellstoffindustrie) 41.111 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm angefallen.
Diese Klärschlammmenge wurde verschiedenen Verwertungs- bzw. Entsorgungswegen zugeführt.
(Quelle: Land OÖ)
Grafik zur Verwertung des Klärschlamms 2025 (Quelle: Land OÖ)
Kommunaler und betrieblicher Klärschlamm (Gesamtschlammanfall und deren Verwertungs- bzw. Entsorgungswege)
Landwirtschaftliche Verwertung:
Wie aus dem Diagramm ersichtlich, stellt die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm mit 21.059 Tonnen Trockenmasse einen sehr bedeutenden Weg der Verwertung in Oberösterreich dar, wird aber durch Förderungsprogramme in der Landwirtschaft, Produktprogramme in der Landwirtschaft (z.B AMA Gütesiegel) bzw. durch diverse gesetzliche Bestimmungen (z.B. Wasserrechtsgesetz, Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ) wesentlich eingeschränkt. Klärschlamm kann daher in der Landwirtschaft nur sehr gezielt eingesetzt werden.
Verbrennung:
In Abfallverbrennungsanlagen wurden im Jahr 2025 14.081 Tonnen Trockenmasse der thermischen Behandlung zugeführt.
Kompostierung:
Im Jahr 2025 wurden 3.112 Tonnen Trockenmasse einer Kompostierung zugeführt.
Sonstiges:
2025 wurde eine Klärschlammmenge von 2.859 Tonnen Trockenmasse auf den Kläranlagen zwischengelagert bzw. in Biogasanlagen mitverarbeitet.
Industrieller Klärschlamm
Im Jahr 2025 sind in Oberösterreich 49.031 Tonnen Trockenmasse industrielle Klärschlämme angefallen und wurden thermisch verwertet.
Für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ist eine Eignungsbescheinigung gemäß § 3 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 notwendig. Klärschlämme werden dabei auf die Qualität im Hinblick auf Schadstoffe und Nährstoffe nach den Untersuchungsintervallen des § 3, Abs. 4 geprüft.
Schwermetalle
Tabelle 1 zeigt die durchschnittlichen Schwermetallgehalte und den Gehalt an adsorbierbaren Halogenverbindungen (AOX, Herkunft: Chlorhältige Reinigungsmittel, Insektizide, Farbpigmente) in den untersuchten oberösterreichischen Klärschlämmen (Mittelwerte der durchgeführten Inspektionen 2025):
Tabelle 1:
| Mittelwerte | Grenzwert (LGBl. 62/2006) |
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|---|---|---|
| Blei | 18 mg/kg TS | 400 mg/kg TS |
| Cadmium | 0,58 mg/kg TS | 5 mg/kg TS |
| Chrom | 30 mg/kg TS | 400 mg/kg TS |
| Kupfer | 215 mg/kg TS | 400 mg/kg TS |
| Nickel | 21 mg/kg TS | 80 mg/kg TS |
| Quecksilber | 0,43 mg/kg TS | 7 mg/kg TS |
| Zink | 634 mg/kg TS | 1.600 mg/kg TS |
| AOX | 163 mg/kg TS | 500 mg/kg TS |
| TS = Trockensubstanz | ||
Düngewirksame Stoffe
Im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen zur Ausstellung einer Eignungsbescheinigung gemäß § 3 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991, werden auch die Gehalte an düngewirksamen Stoffen (kurz Nährstoffe genannt) untersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
Tabelle 2: Bei den untersuchten Klärschlämmen 2025 wurden folgende Gehalte festgestellt:
| Nährstoff | Minimum | Maximum |
|---|---|---|
| N-Kjeldahl | 0,12 kg/t FS | 39,0 kg/t FS |
| Ammoniumstickstoff | 0,01 kg/t FS | 4,36 kg/t FS |
| Phosphor (als P2O5) | 0,18 kg/t FS | 70,0 kg/t FS |
| Kalium (als K2O) | 0,03 kg/t FS | 2,6 kg/t FS |
| Calcium (als CaO) | 0,40 kg/t FS | 220,0 kg/t FS |
| Magnesium (als MgO) | 0,03 kg/t FS | 27,0 kg/t FS |
| FS = Frischsubstanz | ||
Der Phosphor ist nahezu gänzlich pflanzenverfügbar und daher eine wertvolle Quelle für den Nährstoff Phosphor.
Kalkkonditionierte Klärschlamme erreichen CaO-Gehalte bis 220 kg/to Frischmasse und können speziell bei Böden mit niedrigem pH-Wert bodenverbessernd wirken.
Für die Ausbringung von Klärschlamm ist eine Bodenuntersuchung auf Schwermetallgehalte und Nährstoffe notwendig. Die Kosten werden vom Betreiber der Kläranlage getragen. Durch die Bodenuntersuchung wird eine gezielte Düngeplanung sehr vereinfacht.
Pflanzenaschen aus Biomassefeuerungen
Die energetische Nutzung von Biomasse hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die bei der Verbrennung anfallende Pflanzenasche aus Biomassefeuerungen kann aufgrund ihres Nährstoffgehalts unter bestimmten Vorsetzungen als Düngemittel für die Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.
Neben den wichtigen Pflanzennährstoffen Calzium, Magnesium, Kalium und Phosphor enthält die Asche auch unterschiedliche Mengen an Schwermetallen. Eine Richtlinie regelt im Sinne eines nachhaltigen und vorsorgenden Bodenschutzes, dass nur Pflanzenaschen nur in kontrollierter und verträglicher Form auf Böden aufgebracht werden.
Biogasgülle und Gärrückstände
Bei der Gewinnung von Energie aus Biomasse fallen in den Biogasanlagen sogenannte Fermentationsrückstände an. Je nach Herkunft des Ausgangsmaterials wird zwischen Biogasgülle und Gärrückständen unterschieden.
Das Aufbringen von Biogasgülle bzw. Gärrückständen trägt zur Rückführung von Nährstoffen in den landwirtschaftlichen Stoffkreislauf bei. Um die pflanzenbaulichen Wirkungen von Biogasgülle und Gärrückständen zu optimieren und um das Risiko allfälliger Schädigungen von Menschen, Tieren, Pflanzen und von Böden auch langfristig zu minimieren, hat der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit eine Anwendungsrichtlinie erarbeitet.

