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Sicherung und Entwicklung der Reste der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft
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- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Kulturlandschaftselementen wie Einzelbäumen, Hecken und Feldgehölzen .
- Sicherung und Entwicklung von Streuobstbeständen .
- Erhaltung eines hohen Altholzanteils in der Kulturlandschaft .
- Sicherung der verbliebenen raumtypischen (baulichen) Kulturlandschaftselemente (Marterl, Kapellen, Heustadel, historische Gehöfte) .
- Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes .
- Sicherung der natürlichen Geländemorphologie insbesondere entlang von Geländestufen .
- Freihalten der Waldrand- und Uferzonen von Fließgewässern von Bebauung, Lagerung, Garten- und Freizeitnutzung .
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Sicherung und Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Wäldern
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- Sicherung und Entwicklung von Buchen- und Buchenmischwäldern .
- Sicherung und Entwicklung von Auwäldern und bachbegleitenden Galeriewäldern, insbesondere entlang von Mattig und Schwemmbach .
- Erhaltung eines möglichst hohen Tot- und Altholzanteils in den Wäldern .
- Sicherung und Entwicklung einer hohen Randliniendichte und -vielfalt an den Waldrändern (naturnahe Waldränder) .
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Sicherung und Entwicklung der letzten extensiven Wiesenstandorte
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- Sicherung und Entwicklung von Magergrünland und Halbtrockenrasen .
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen sowie in Gewerbe- und Industriegegebieten .
- Sicherung und Entwicklung von Feuchtwiesen .
- Sicherung von bunten, blumenreichen Fettwiesen .
- Sicherung und Entwicklung von Ackerrandstreifen, Ackerrainen und Brachen .
- Sicherung oder Herstellung eines guten bzw. sehr guten hydromorphologischen Zustandes der Fließgewässer .
- Sicherung des Edelkrebsbestandes in der Mattig .
- Naturnahe Gestaltung und möglichst extensive fischereiliche Bewirtschaftung künstlich geschaffener Stillgewässer .
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung .
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer .
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an von sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel) .
- Sicherung und Entwicklung bestehender und neu zu errichtender Hochwasserrückhaltebecken als hochwertige, naturnahe Feuchtgebiete .
- Verbesserung des Biotopverbundes zwischen Siedelberg und Kobernaußerwald .
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse .
- Verbesserung der Lebensraumqualität für die Schleiereule .
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen .
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume .
- Erhaltung und Entwicklung unversiegelter Flächen und wasserdurchlässiger Oberflächengestaltungen in Siedlungs- und Gewerbegebieten .
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils naturnaher Flächen im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten .
- Sicherung eines hohen Anteils an Ruderal- und Sukzessionsflächen .
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege .
