Sicherung und Entwicklung von Auwäldern und bachbegleitenden Galeriewäldern, insbesondere entlang von Mattig und Schwemmbach

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

In der Urlandschaft gab es nach heutigem Kenntnisstand in der Raumeinheit praktisch kein Fließgewässer ohne Gehölzmantel, wobei vermutlich Schwarzerle, Traubenkirsche und Esche vorherrschten. Dies trifft in Teilen der Raumeinheit bis heute zu. Vor allem entlang von Mattig und Teilen des Schwemmbaches sind diese Gehölze noch weit verbreitet und oftmals finden sich auch flächig ausgebildete Bestände. Die Standorte werden episodisch überflutet und sind daher durchwegs nährstoffreich. Die Baumschicht wird vor allem von Eschen, mehrstämmigen Schwarz-Erlen und Traubenkirschen gebildet, lokal treten Silber- und Bruch-Weide hinzu. Eine oftmals gut ausgebildete Strauchschicht besteht vorwiegend aus Schwarz-Holunder und Hasel. Die Krautschicht weist neben nährstoffliebenden Arten (Giersch, Großes Hexenkraut, Rohrglanzgras, Wald-Ziest, Wimper-Kälberkropf, Große Brennnessel) fallweise auch Frühjahrsgeophyten wie die Frühlingsknotenblume auf. Entlang des Schwemmbaches finden sich auch schmale, oft lückige, galeriewaldartige Bestände mit dominanter Schwarzerle, die typischerweise ca. alle 20 bis 40 Jahre zur Brennholzgewinnung genutzt werden (Stockausschläge).
Wegen ihrer Bedeutung als Gliederungselement in der Landschaft und als Lebensraum seltener Arten sind bachbegleitende Galeriewälder und flächig ausgebildete Auwälder auch in der vorliegenden Raumeinheit enorm wichtig. Über weite Strecken sind diese Gehölzgürtel in der Region ein wesentlicher Bestandteil der Landschaft. Zum Teil wurden diese Gehölze im Zuge von Verrohrungen der kleinen Wiesenbäche, Gewässerregulierung und bedrängende landwirtschaftliche Nutzung stark zurückgedrängt. Bachbegleitende Gehölze tragen unter anderem zu einer besseren Verteilung und damit zur Dämpfung der Hochwasserspitzen bei Hochwasserereignissen bei. Generell ist anzustreben, lediglich linear ausgebildete bachbegleitende Gehölzbestände zu verbreitern, sofern dies nicht auf Kosten erhaltenswerter anderer Strukturen wie Feuchtwiesen oder Lebensräume von Wiesenbrütern geht.

 

Gefährdung

Durch Entfernung der Gehölze bei Regulierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen oder im Zuge landwirtschaftlicher Meliorationen
Schleichende Verschmälerung der Bestände durch die angrenzenden Nutzungen

 

Wege zum Ziel

Naturnaher Wasserbau, Information zum Verständnis bei der örtlichen Bevölkerung
Förderung zur Anlage und Ausweitung von Auwaldstreifen entlang von Gewässern
Vollzug des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes (Rodungsbewilligung für Auwälder)

 

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