Sicherung und Entwicklung des Fließgewässerkontinuums und Beachtung entsprechender Restwasserdotationen

Raumbezug

Alle Fließgewässer in der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

An den größeren Gewässern in der Raumeinheit (Mattig, Schwemmbach) sind zahlreiche Querbauwerke vorzufinden (Wehranlagen und ähnliche Einbauten für Ausleitungsstrecken, Stauhaltungen etc.) welche entsprechende Kontinuumsunterbrechungen darstellen. Auch in den Oberläufen einiger Bäche sind vor allem im Bereich landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen Verrohrungen vorzufinden, welche das Fließgewässerkontinuum ebenso unterbrechen.
Große Bedeutung ist einem intakten Fließkontinuum in Hinblick auf den Fischbestand der Fließgewässer beizumessen. Fast alle Fischarten führen im Lauf ihres Lebens mehr oder weniger ausgedehnte Wanderungen durch. Viele Arten müssen zur Laichzeit meist geeignete Substrate aufsuchen. Unterbrechungen des Gewässerkontinuums unterbrechen auch diese Wanderungen. Neben der Verhinderung einer natürlichen Reproduktion unterbinden sie auch Kompensationswanderungen nach Hochwässern oder Schadensereignissen und den genetischen Austausch innerhalb der Populationen. Für Kleinfischarten können bereits Abstürze von 10 cm Höhe unüberwindbare Hindernisse darstellen.
Gleichzeitig sollte unbedingt auf entsprechende Restwasserdotationen im Bereich vorhandener Ausleitungsstrecken oder Umgehungsgerinnen geachtet werden, um auch die ökologische Funktionsfähigkeit dieser Abschnitte zu gewährleisten.

 

Gefährdung

Durch Bautätigkeiten unterschiedlichster Art (z. B. Verrohrungen bei Straßenquerungen), landwirtschaftliche Intensivnutzung und Kommassierungen (Verrohrung von Gräben und vor allem kleineren Bächen) oder auch beim Schutzwasserbau (z.B. Rückhaltebecken) besteht immer wieder eine gewisse Gefahr, das Fließkontinuum von Bächen zu unterbrechen.
Neubau von Wasserkraftanlagen
Abgabe zu geringer Restwassermengen im Bereich von Ausleitungsstrecken und Umgehungsgerinnen

 

Wege zum Ziel

Rückbau von Kontinuumsunterbrechungen: Alle künstlichen Kontinuumsunterbrechungen (Wehre, unpassierbare Rampen, über Abtreppungen einmündende Seitenbäche, verrohrte Straßendurchlässe). Es ist darauf zu achten, dass eine Fischpassierbarkeit in beiden Richtungen (z.B. werden Fischtreppen bachabwärts oft nicht angenommen) sichergestellt wird.
Berücksichtigung des Problems schon bei der Projektierung von Eingriffen in und an Fließgewässern unter Einbindung von Gewässerökologen
Sicherstellung von gewässerökologisch ausreichenden Restwassermengen

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen: