Viele wasserwirtschaftliche Belange werden von Gemeinden oder Verbänden organisiert, doch nicht jede Bürgerin und jeder Bürger oder jeder Zweck kann damit erreicht werden. Für diese Bereiche stellen gemeinschaftlich organisierte Lösungen in Form von Wassergenossenschaften (nach §§ 73 – 86 des Wasserrechtsgesetzes „WRG“) eine beliebte, rechtlich abgesicherte und zukunftssichere Organisationsvariante dar.
Der mögliche Zweck einer Wassergenossenschaft wird mit § 73 WRG geregelt. Als solche sind beispielhaft genannt:
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Hochwasserschutz
- landwirtschaftliche Entwässerung (Melioration)
- landwirtschaftliche Bewässerung
- etc.
Als Körperschaften öffentlichen Rechtes sind Wassergenossenschaften nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgen den Genossenschaftszweck zum Wohle ihrer Mitglieder. Eigenverantwortung, Effizienz, Nachhaltigkeit, Gestaltungsspielraum und Selbstbestimmung sind Motivation der Betreiber.
In Oberösterreich werden die Interessen von über 2.000 Wassergenossenschaften unterschiedlichster wasserwirtschaftlicher Zwecke im „OÖ Wasser Genossenschaftsverband eGen“ gebündelt und es werden von Jahr zu Jahr mehr.
Die Unterstützung der Wassergenossenschaften sowie der Geschäftsstelle des Verbandes „OÖ WASSER“ sichert die Gruppe „Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst“ der Abteilung Wasserwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung und steht als Anlaufstelle in organisatorischen, rechtlichen, technischen und baulichen Belangen gerne zur Verfügung.