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Strahlenfrühwarnsysteme.
Das österreichische Strahlenfrühwarnsystem und die laborgestützte Umweltüberwachung stellen sicher, dass erhöhte Radioaktivitätswerte rasch erkannt werden.
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Beweissicherung Temelin.
Dieses Projekt dient als Grundlage dafür, alle radioaktiven Beeinträchtigungen, insbesondere durch das Kernkraftwerk Temelin, aber auch durch andere Kernkraftwerke, nachzuweisen.
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Kernkraftwerke im oö. Grenzgebiet.
Hier finden Sie Daten und Fakten zu den Kernkraftwerken Temelin und Dukovany.
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Atomhaftungsgesetz und Haftungsfragen.
Das Atomhaftungsgesetz regelt die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die durch ionisierende Strahlung von Kernanlagen, Kernmaterial oder Radionukliden an Menschen oder Sachen verursacht werden.
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Oberösterreichischer Strahlenalarmplan.
Ziel des Alarmplans ist die Gewährleistung einer schnellen Erreichbarkeit aller erforderlichen Behörden, Sachverständigen und Einsatzkräfte, um die Strahlenbelastung nach kerntechnischen Unfällen so gering wie möglich zu halten.
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at
