Oberösterreichischer Strahlenalarmplan

Ziel des oberösterreichischen Strahlenalarmplanes ist, nach kerntechnischen Unfällen die Strahlenbelastung für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.

Ziel des Alarmplans ist die Gewährleistung einer schnellen Erreichbarkeit aller erforderlichen Behörden, Sachverständigen und Einsatzkräfte, um die Strahlenbelastung nach kerntechnischen Unfällen so gering wie möglich zu halten.

Primär sollen Maßnahmen effizient durchgeführt werden, die unmittelbare Folgen der Auswirkungen von kerntechnischen Unfällen auf die Bevölkerung verhindern bzw. begrenzen sollen.

 

Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil enthält die Definition der Alarmstufen, eine Festlegung des Alarmierungsschemas und die Zusammensetzung des Krisenmanagements. Letzteres wird in eine Katastropheneinsatzleitung und einen Katastrophenbeirat unterteilt, wobei die einzelnen Mitglieder je nach Bedarf einberufen werden können. Zusätzlich werden Fachstäbe eingerichtet, in denen sich Experten mit der Lösung von speziellen Fachfragen beschäftigen.

 

Besonderer Teil

Im besonderen Teil wird auf mögliche medizinische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, Gegenmaßnahmen in den einzelnen Unfallphasen, medizinische Versorgung, Notfalleinrichtungen, Dekontaminationseinrichtungen, Evakuierung und Wasserversorgung eingegangen.
Besonderes Augenmerk wird auf Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln gelegt.
 

Gefährdungsstufen

Das Grundkonzept des Strahlenalarmplans für den Fall eines Kernkraftwerksunfalls besteht in der Einstufung des Ereignisses in fünf Gefährdungsstufen auf der Grundlage von errechneten Erwartungsdosen, wobei den jeweiligen Strahlenbelastungspfaden eine besondere Bedeutung zukommt. Konkret tragen zur Strahlenbelastung der Bevölkerung im Anlassfall nachstehende Anteile bei:

  • Submersionsdosis: Diese wird durch die Strahlung aus der darüberziehenden Wolke verursacht und ist nur während des Wolkendurchzugs wirksam.
     
  • Dosis durch Bodenstrahlung: Die Strahlung der am Boden abgelagerten Radionuklide beginnt ebenfalls mit dem Durchzug der Wolke, ist jedoch auch noch danach wirksam. Durch den meist erheblichen Anteil an Radionukliden mit kurzen Halbwertszeiten, wie Tellur und Jod, wird die Bodenstrahlung vor allem in den ersten Tagen stark abnehmen. Eine Beschränkung des Aufenthalts im Freien in diesem Zeitraum wird demzufolge die wirksamste Maßnahme zur Belastungsreduktion darstellen.
     
  • Inhalationsdosis: Eine Belastung durch das Einatmen radioaktiver Teilchen ist weitestgehend nur während des Durchzugs der radioaktiven Wolke gegeben, also über einen Zeitraum von einigen Tagen. Um insbesondere die Inhalation von radioaktiven Aerosolen (Schwebstoffteilchen) zu reduzieren, ist eine Beschränkung des Aufenthaltes im Freien und das Abdichten von Fenstern und Türen der Aufenthaltsräume zweckmäßig.
     
  • Ingestionsdosis: Die radioaktive Kontamination von Nahrungsmitteln durch radioaktiven Niederschlag ist in der Anfangsphase am höchsten, sie kann aber in einigen Nahrungsmitteln über einen längeren Zeitraum von Bedeutung sein.

Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der genannten Belastungspfade und der jeweiligen Gefährdungsstufen werden entsprechende Maßnahmen durch die Krisenstäbe des Bundes und der Länder festgelegt und durch die zuständigen Verwaltungsbehörden umgesetzt. Insbesondere ist die umfassende Information der Bevölkerung als eines der wichtigsten Vorsorgeprinzipien in diesem Konzept verankert.


Folgende Maßnahmen sind in Abhängigkeit von Belastungspfad und Gefährdungsstufe zweckmäßig:

  • Information der Öffentlichkeit
  • Probenahme und Aktivitätsmessungen von Nahrungsmitteln
  • Aufenthaltsbeschränkungen im Freien
  • Daueraufenthalt in schützenden Räumlichkeiten (Abdichten von Fenstern und Türen)
  • Verlautbarung von Interventionsgrenzwerten
  • Reinigung von Straßen und Gehwegen
  • Konsumations- und/oder Inverkehrbringungsverbote
  • Ausgabe von Kaliumjodidtabletten

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: