In Oberösterreich gibt es insgesamt 43 Badestellen, die als "EU-Badegewässer" definiert sind. Diese werden einheitlich nach der EU-Richtlinie 2006/7/EG regelmäßig fünf Mal pro Jahr durch die Ages untersucht und über einen Bewertungszeitraum von 4 Jahren eingestuft und in der "Ages Badegewässer-Datenbank" veröffentlicht.
Zusätzlich werden von der Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich seit 2025 acht öffentliche Badeplätze des Landes Oberösterreich bis zu fünf Mal in der Badesaison im Sinne der ÖNORM M 6230 beprobt und analysiert.
Unterscheidung zwischen EU-Badegewässern zu anderen Badestellen
Nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG, BGBl. I Nr. 42/2012) § 2a. (1) sind:
- Badegewässer: jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist und für den kein dauerhaftes Badeverbot erlassen ist und auch nicht auf Dauer vom Baden abgeraten wird.
- EU-Badegewässer im Sinne der RL 2006/7/EG: das sind jene Badestellen, die dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als "Badegewässer" gemeldet worden sind.
- Badeplätze: alle anderen Badestellen an Oberflächengewässer, in welchen meist in geringerer Zahl gebadet wird, die aber nicht offiziell in einer Verordnung des Landeshauptmanns gelistet sind.