In der vorliegenden Struktur sind zwei Zielebenen ersichtlich. Auf weitere Unterziele wird beim jeweiligen Ziel hingewiesen.
- Sicherung der natürlichen Geländemorphologie und des naturnahen Landschaftsbildes .
- Verbesserung des Biotopverbundes entlang überregional bedeutsamer Wildtierkorridore, insbesondere auch im Bereich von Wildquerungsmöglichkeiten über lineare Infrastruktureinrichtungen .
- Sicherung und Entwicklung eines sehr guten bzw. guten ökologischen Zustands der Fließgewässer .
- Sicherung und Entwicklung ungestörter Fließgewässerbereiche für Flussuferläufer .
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (Fischotter) .
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebs-Bestände .
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel) .
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume .
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege .
- Erhöhung der Randliniendichte entlang des Waldrandes .
