Sicherung und Entwicklung eines sehr guten bzw. guten ökologischen Zustands der Fließgewässer

Raumbezug

Fließgewässer der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Gewässer stellen wichtige Leitstrukturen in der Raumeinheit dar. So verbinden die Wildbäche und Flüsse Hochgebirgsregionen bzw. geschlossene Waldgebiete mit der offenen Kulturlandschaft und stellen Vernetzungen zu angrenzenden Raumeinheiten her. Die Fließgewässer des Steyr-Teichltals sind daher wichtige Nährstoff-, Organismen- und Materiallieferanten für ihre Vorfluter (Enns, Donau).
Derzeit gilt per Verordnung die 50 m Uferschutzzone für alle Gewässer, die als Zubringer in die Steyr, den Loigisbach, die Teichl, den Dam- und Fischbach, die Steyrling und die Krumme Steyrling münden. Im Bereich dieser Gewässer und in einem unmittelbar daran anschließenden, 50 m breiten, Geländestreifen ist jeder Eingriff in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt bewilligungspflichtig.
Ein guter ökologischer Zustand beinhaltet hohe Wasserqualität und hohen Strukturreichtum im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Ein zusammenhängendes Gewässernetz, bestehend aus stehenden und fließenden Gewässern mit guter Wasserqualität und einem großen Angebot an naturnahen Uferstrukturen bietet Tieren und Pflanzen mit hohen Ansprüchen an ihre Umwelt optimale Lebensräume.

 

Gefährdung

Vgl. Unterziele

 

Wege zum Ziel

Vgl. Unterziele

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen: