Patientendosis, Arbeitsanweisungen, diagnostische Referenzwerte und Leitfäden Radiologie

Die Medizinische Strahlenschutzverordnung schreibt die Ermittlung der Patientendosis, die Erstellung von Arbeitsanweisungen für alle häufig vorgenommenen Anwendungen sowie eine Kontrolle der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerten vor.

Betreiber von medizinischen Röntgeneinrichtungen sind verpflichtet, Patientendosen bzw. Daten, aus denen die Patientendosis abgeschätzt werden kann, zu ermitteln, aufzuzeichnen und in den Befund zu übernehmen.

Aufzeichnung der Patientendosis und Arbeitsanweisungen

In der Regel erfolgt bei Röntgenanlagen in der Medizin die Aufzeichnung der Patientendosis oder Einstellparameter automatisiert.

Da dies bei älteren Röntgenanlagen und bei Kleinbildröntgenaufnahmen sehr oft technisch nicht realisierbar ist, ist es auch möglich, auf Grundlage einer Arbeitsanweisung die Patientendosis im Bedarfsfall zu ermitteln.

Eine Arbeitsanweisung ist für alle häufig vorgenommenen Anwendungen zu erstellen.

In den folgenden Dateien finden Sie Vorlagen für Arbeitsanweisungen:

Diagnostische Referenzwerte

Eine periodische Kontrolle der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerten ist verpflichtend.

Folgendes Erhebungsblatt soll Ihnen als Hilfestellung beim Vergleich der Patientendosiswerte mit den diagnostischen Referenzwerten gem. Medizinischer Strahlenschutzverordnung dienen.

Leitfäden

Folgende bundesweite Leitfäden könnten für Sie von Interesse sein:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: