Mehrweg bei Veranstaltungen

100 % Mehrweg bei Getränken ab 1.1.2022

Mit der Novelle des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2021 wurden auch Maßnahmen zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen gemäß Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz festgelegt.

Bei mehr als 300 gleichzeitig anwesenden Personen gilt:

Getränke müssen in Mehrweggebinden bezogen werden sowie Getränke und Speisen in bzw. mit Mehrwegbechern, -geschirr und -besteck ausgegeben werden. Nur in begründeten Fällen sind Abweichungen möglich.

Ab dem Schwellenwert von 2.500 Personen ist ergänzend ein Abfallkonzept für Veranstaltungen zu erstellen.

  

  • Kostenlose Beratung für Veranstalter.

    Hinweis: aktuell können Veranstalter eine kostenlose, geförderte Beratung für die Erstellung des Abfallkonzepts in Anspruch nehmen. Siehe „Detaillierte Informationen für Veranstalter“

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: