Ländliche Entwicklung – Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft

(Vorhabensart 4.3.2)
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze).

Abwicklung / Antragstellung

 

Gefördert werden die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur. (Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Wasserstellen zur Waldbrandprävention- und bekämpfung).

Seit 01.01.2024 ist eine Antragstellung in diesen Vorhabensarten im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 nicht mehr möglich.

Ab 2024 können Förderanträge für derartige Projekte in den Interventionen 73-03  “Infrastruktur Wald“ des Programms Ländliche Entwicklung 2023-2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA).

Bis zum 31.12.2023 im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 eingereichte Projekte können noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung eines Zahlungsantrages ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes finden Sie im jeweiligen Bewilligungsschreiben.

Alle bis zum 31.12.2023 gültig im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereichten Anträge im Zuständigkeitsbereich der Bewilligenden Stelle Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, die bis dem nachstehend angeführten Stichtag die Unterlagen vollständig nachreichen, können beim nächsten Auswahlverfahren mit Stichtag 05.01.2024 berücksichtigt werden.

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: