Fließgewässer stellen eine besondere Herausforderung dar. Die Bäche und Flüsse sind einerseits wegen ihrer biologischen Vielfalt als auch für die menschliche Nutzung von großer Bedeutung. Die Anforderungen an Fließgewässer sind hoch. Sie sollten Transportweg, Erholungsort und Hochwasserschutz bieten, wirtschaftlich nutzbar sein und gleichzeitig reich an Artenvielfalt und ein Schauspiel der Natur sein.
Mit der Fließgewässeraufsicht werden die Anforderungen an die Qualität hinsichtlich Artenvielfalt und Reinheit überwacht.

Quelle: Land OÖ/Gerald Schauer
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Die beiden Basiskontrollprogramme BUP (Biologisches Untersuchungsprogramm) und AIM (Amtliches Immissionsmessnetz) sind die Kernpunkte der amtlichen Gewässeraufsicht im Bundesland, die einen möglichst detaillierten Überblick über den qualitativen Zustand der Gewässer gewährleisten sollen.
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und das Wasserrechtsgesetz stellen den Rahmen für eine gesamtheitliche Betrachtung der Gewässersysteme dar, was in der Bezeichnung "ökologischer Zustand" seinen Ausdruck findet.
Die Bewertung des Gewässerzustandes erfolgt nach der Verordnung "QZV Ökologie OG" als Feststellung der Abweichung vom gewässertypspezifischen Referenzzustand, wobei die Bewertung auf dem "One out - all out"- Prinzip beruht. Die schlechteste Bewertung der verschiedenen Qualitätskomponenten bestimmt die Zustandsbewertung (ECOSTAT 2.A, 2003).
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