Aktuelle Gewässerzustandsbewertung der oö. Fließgewässer

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und das Wasserrechtsgesetz stellen den Rahmen für eine gesamtheitliche Betrachtung der Gewässersysteme dar, was in der Bezeichnung "ökologischer Zustand" seinen Ausdruck findet.
Die Bewertung des Gewässerzustandes erfolgt nach der Verordnung "QZV Ökologie OG" als Feststellung der Abweichung vom gewässertypspezifischen Referenzzustand, wobei die Bewertung auf dem "One out - all out"- Prinzip beruht. Die schlechteste Bewertung der verschiedenen Qualitätskomponenten bestimmt die Zustandsbewertung (ECOSTAT 2.A, 2003).

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