Maßnahmenprogramme und -verordnungen

Luftqualitätsprogramme des Landes Oberösterreich sorgen für die Reinhaltung der Luft und dienen dem Gesundheitsschutz. Die Einhaltung des Immissionsschutzgesetzes-Luft soll sichergestellt werden.

Programm nach § 9a Abs. 6 IG-L zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid in Linz 2019 (aufbauend auf dem Programm des Jahres 2011)

Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionsschutzgesetzes - Luft (IG-L) aufbauend auf dem Programm des Jahres 2011 ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft die Stadt Linz. Der Entwurf war von 12. November 2018 bis 7. Jänner 2019 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wurde in der Regierungssitzung am 8. Juli 2019 beschlossen und wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft auf der Homepage des Landes kundgemacht. Die Kundmachung erfolgte am 9. Juli 2019.

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Programm nach § 9a Immissionsgesetz-Luft zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid (2011)

Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionschutzgesetzes-Luft (IG-L) ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels. Der Entwurf war von 20. Dezember 2010 bis 11. Februar 2011 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft  auf der Homepage des Landes kundgemacht.

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Tempo 100

Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Oberösterreich ein Programm über die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 erstellt. Aufgrund dieses Programms wird seit 2008 auf einem Streckenabschnitt der A1 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet, sobald die Stickstoffdioxidbelastung einen Schwellenwert übersteigt. Jährlich ist die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren. Dazu werden externe Expertinnen und Experten herangezogen.

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Feinstaub

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