Digitale Raumordnungsverfahren

Allgemeines und nähere Informationen zur digitalen Führung von Raumordnungsverfahren

Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz sieht seit 1. Juli 2025 vor, dass alle oberösterreichischen Gemeinden ihre Verordnungen künftig nicht mehr auf der (physischen oder digitalen) Amtstafel veröffentlichen, sondern durch Freigabe eines (elektronisch signierten) Verordnungsblattes der Gemeinde samt ebenfalls elektronisch signierten Beilagen in der RIS-Anwendung „Gemeinderecht authentisch“ kundmachen.

Um eine volldigitale Verfahrensführung gewährleisten zu können und die fehlerfreie Kundmachung der Pläne als PDF-Dokumente sicherzustellen, wurde von der Abteilung Raumordnung eine Plattform zur digitalen Übermittlung der Verfahrensakten für die gesamte Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde in sämtlichen Verfahrensschritten (Vor- bzw. Stellungnahmeverfahren, Genehmigungsverfahren, Mitteilung von Versagungsgründen und Verordnungsprüfungen) eingerichtet sowie für alle Verfahrenstypen geprüfte Musterverordnungen zur Kundmachung im RIS erarbeitet.

Da die digitale Kundmachung auch Auswirkungen auf die Form und das Aussehen der Pläne haben wird, erfordert dies eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Planzeichenverordnungen für Bebauungs- und Flächenwidmungspläne.

Zur Verdeutlichung der neuen Plandarstellungen werden im Anhang Beispielpläne zu Änderungen des Flächenwidmungsteils, des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des Bebauungsplanes zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu diesen Beispielplänen als Vorlage für die Verordnungen werden auch Muster im Format A4 beigelegt, die rasche Ausdrucke und eine vereinfachte Vervielfältigung beispielsweise zur Vorbereitung von Besprechungen und Gemeinderatssitzungen oder als Grundlage für die tägliche Arbeit ermöglichen sollen.

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