Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investivprojekte von Gemeinden, kirchlichen Organisationen oder privaten, nicht auf Gewinn ausgerichteten Organisationen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zum Erhalt von historisch bedeutsamen Archivalien von Stifts-, Burg- und Schlossarchiven, ohne Anbindung an ein förderbares museales Institut, sowie allgemeine für den Erhalt des Archivs notwendige Investitionen.
- Bei Archivalien anderer Archive kann bei entsprechend besonderer historischer Bedeutung auch der Erhalt dieser gefördert werden, hierzu ist gegebenenfalls eine Stellungname des Oö. Landesarchivs einzuholen.
- Maßnahmen zur Sanierung, Adaptierung und Errichtung von Archiven die überwiegend in Zusammenhang mit kultureller Infrastruktur/Nutzung stehen. Anschaffung von Regalanlagen, Archivkartons bzw. Archivmaterial, Einbau von Sicherheitstechnik, etc.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Gefördert werden nur Projekte mit Standort in Oberösterreich
- Öffentliche Zugänglichkeit
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels Formular
Folgende Unterlagen sollen dazu vorbereitet werden:
- Kostenaufstellung/Kostenschätzung
- genaue inhaltliche Projektbeschreibung inkl. Zeitplan und ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
- Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose inkl. Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
- Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften soweit diese schon vorliegen
- Bei Investivprojekten mit Gemeindebeteiligung wird auf die Vorgaben laut Gemeindefinanzierung NEU hingewiesen
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
Formular
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Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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