Programm nach § 9a IG-L für die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1

Maßnahmenprogramm, Verordnungen und wissenschaftliche Grundlagen

Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Oberösterreich ein Programm über die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 erstellt. Aufgrund dieses Programms wird seit 2008 auf einem Streckenabschnitt der A1 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet, sobald die Stickstoffdioxidbelastung einen Schwellenwert übersteigt. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist jährlich zu evaluieren. Dazu werden externe Expertinnen und Experten herangezogen.

Maßnahmenprogramm und Verordnungen

Evaluierungsberichte des flexiblen Tempolimits auf der A1 Westautobahn

Statuserhebungen

Wissenschaftliche Studien

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