Oö. Kommunales JOB-RESTART-Programm

Ziel der Förderung ist es, beim AMS OÖ vorgemerkten Langzeitbeschäftigungslosen in oö. Gemeinden und oö. Gemeindeverbänden sowie in oö. Städten mit eigenem Statut, Unternehmen, Körperschaften, Sozialhilfeverbände und Vereine und gemeinnützige Einrichtungen ein Dienstverhältnis zu ermöglichen, um somit in der Folge eine Wiedereingliederung in den primären Arbeitsmarkt zu erreichen.

Wer wird gefördert?

Alle oö. Gemeinden, oö. Gemeindeverbände, oö. Städte mit eigenem Statut, sowie Unternehmen, Körperschaften, Sozialhilfeverbände und Vereine, die sich in mehrheitlicher Beteiligung ab 50,1 Prozent dieser angeführten Gebietskörperschaften befinden, sowie gemeinnützige Einrichtungen.

Wie wird gefördert?

  • Voraussetzung für die Förderung des Landes ist eine Vereinbarung des Förderungswerbers mit dem AMS über die Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe für die betreffende Person im Rahmen dieses Förderprogramms.
  • Das Dienstverhältnis muss im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 begonnen werden.
  • Das Land gewährt oö. Gemeinden, oö. Gemeindeverbänden, oö. Städten mit eigenem Statut sowie Unternehmen, Körperschaften, Sozialhilfeverbänden und Vereinen mit einer Beteiligung von mehr als 50 % der oben angeführten Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden für die Beschäftigungsmonate 3 - 6 eine Förderung in Höhe von 16,65 % und gemeinnützigen Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 33,3 % der für die Beschäftigungsmonate 3 – 6 anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. der Sonderzahlungen.
  • Die Bemessungsgrundlage dieser Förderung beträgt ab dem Jahr 2024 max. 2.832,70 Euro brutto je Monat (dies entspricht der GD 17/1 des Gehalts für Gemeinde(verbands)bedienstete nach § 190 Oö. GDG 2002), darüber hinausgehende Lohnkosten werden bis zur Höhe dieser Bemessungsgrundlage gefördert. Daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag iHv. 2.829,87 Euro bzw. 5.659,73 Euro für gemeinnützige Einrichtungen. Für die Jahre 2025 und 2026 unterliegen diese Beträge der gesetzlichen Valorisierung.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer geringer als 6 Monate wird die Förderung entsprechend der tatsächlichen Dauer gewährt.

Abwicklung / Antragstellung

Die Förderung des Landes wird im Nachhinein auf Grundlage der Endabrechnung des AMS OÖ gewährt.

Die Antragstellung ist ab 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2026 möglich.

Anträge auf Förderung können über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.

 

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: