Wer wird gefördert?
Alle oö. Gemeinden, oö. Gemeindeverbände, oö. Städte mit eigenem Statut, sowie Unternehmen, Körperschaften, Sozialhilfeverbände und Vereine, die sich in mehrheitlicher Beteiligung ab 50,1 Prozent dieser angeführten Gebietskörperschaften befinden, sowie gemeinnützige Einrichtungen.
Wie wird gefördert?
- Voraussetzung für die Förderung des Landes OÖ ist eine Vereinbarung des Förderungswerbers mit dem AMS OÖ über die Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe für die betreffende Person im Rahmen dieses Förderprogramms.
- Das Dienstverhältnis muss im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 begonnen werden.
- Das Land OÖ gewährt oö. Gemeinden, oö. Gemeindeverbänden, oö. Städten mit eigenem Statut sowie Unternehmen, Körperschaften, Sozialhilfeverbänden und Vereinen mit einer Beteiligung von mehr als 50 % der oben angeführten Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden für die Beschäftigungsmonate 3 - 6 eine Förderung in Höhe von 16,65 % und gemeinnützigen Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 33,3 % der für die Beschäftigungsmonate 3 – 6 anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. der Sonderzahlungen.
- Die Bemessungsgrundlage dieser Förderung beträgt ab dem Jahr 2022 max. 2.422,00 Euro brutto je Monat (dies entspricht der GD 17/1 des Gehalts für Gemeinde(verbands)bedienstete nach § 190 Oö. GDG 2002), darüber hinausgehende Lohnkosten werden bis zur Höhe dieser Bemessungsgrundlage gefördert. Daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag iHv. 2.419,58 Euro bzw. 4.839,16 Euro für gemeinnützige Einrichtungen. Für das Jahr 2023 unterliegen diese Beträge der gesetzlichen Valorisierung.
- Bei einer Beschäftigungsdauer geringer als 6 Monate wird die Förderung entsprechend der tatsächlichen Dauer gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen an das Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 zu übermitteln.
Die Antragstellung ist ab 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2022 möglich.
Die Förderung des Landes OÖ wird im Nachhinein auf Grundlage der Endabrechnung des AMS OÖ gewährt.
Formular
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Oö. Kommunales Job-Restart-Programm (LWLD-Wi/E-91)
Antrag auf die Förderung von Ausbildungsbeitrags(neben)kosten
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