Mobilitätsmanagement

Die Beratung soll sowohl Betriebe als auch Gemeinden unterstützen, innerbetriebliche Fahrten, den eigenen Fuhrpark, Transportvorgänge usw. im Hinblick auf die Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren und ein klimaschonendes Mobilitätsmanagement zu implementieren.

Förderung

Die Beratungsleistung wird im Rahmen der Betrieblichen Umweltoffensive aus Bundes- und Landesmitteln gefördert (Berücksichtigung der De minimis-Verordnung). Gefördert werden maximal 24 Beratungsstunden bei Betrieben und 16 Beratungsstunden bei Gemeinden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % bzw. max. 1.800 Euro bei Gemeinden und max. 1.200 Euro bei Betrieben. Die Antragstellung erfolgt über das Klimabündnis.

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