Förderung von Weiterbildungen im Bereich Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen und tätigen.

Förderbarer Personenkreis

Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt oder karenziert sind und folgender Zielgruppe angehören:

  • Männer unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss   
  • Frauen unter 50 Jahre (zu Kursbeginn) mit höherer Ausbildung (z.B. Matura [ausgenommen AHS-Matura], Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenes Studium…)

Was wird gefördert?

Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden im Bereich Digitale Kompetenz & Nachhaltigkeit, die bis 31.12.2028 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 500 Euro pro Kurs und Teilnehmer/in betragen.

Wie wird gefördert?

  • 30 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. bis zu max. 1.000 Euro pro Person und Kurs.
  • 50 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. bis zu max. 1.500 Euro pro Person und Kurs für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50 Prozent.

Die max. Förderung für ein Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie ist mit 30.000 Euro limitiert.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: