Förderung von Weiterbildungen im Bereich Digitale Kompetenz & IT-Security

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der WKO und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & IT-Security sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der WKO und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & IT-Security sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.

Förderbarer Personenkreis:

Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Dienstverhältnis beschäftigt sind und folgender Zielgruppe angehören:

  • Männer unter 45 Jahre mit Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss   
  • Frauen unter 45 Jahre mit höherer Ausbildung (z.B. Matura, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, abgeschlossenem Studium, ...)
  • Alle Personen in Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt

Für alle weiteren Zielgruppen ist die Förderung beim AMS Oberösterreich ("Qualifizierungsförderung für Beschäftigte") zu beantragen.

Was wird gefördert?

Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitale Kompetenz & IT-Security, die bis 31.12.2023 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 250 Euro pro Kurs und Teilnehmer betragen.

Wie wird gefördert?

  • 50% der Kurs- und Prüfungskosten exkl. MwSt. bis zu max. 5.000 Euro pro Person und Kurs. Die max. Förderung für ein Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie ist mit 30.000 Euro limitiert.
  • zusätzlich 10 Prozent für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50%

Abwicklung / Antragstellung

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: