Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der WKO OÖ und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & IT-Security sind und Investitionen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.
Förderbarer Personenkreis:
Personen, die während der gesamten Schulungsdauer in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt sind und folgender Zielgruppe angehören:
- Männer unter 45 Jahre mit Ausbildung höher als Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 45 Jahre mit Matura /Berufsreifeprüfung oder abgeschlossenem Studium
- Alle Personen in Aus- und Weiterbildung, wenn die Kursdauer weniger als 16 Stunden beträgt
Was wird gefördert?
Kurs- und Prüfungskosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitale Kompetenz & IT-Security, die bis 31.12.2023 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 250 Euro pro Kurs und Teilnehmer betragen.
Wie wird gefördert?
- 50% der Kurs- und Prüfungskosten exkl. MwSt. bis zu max. 5.000 Euro pro Person und Kurs. Die max. Förderung für ein Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie ist mit 30.000 Euro limitiert.
- zusätzlich 10 Prozent für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mind. 50%
Abwicklung / Antragstellung
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen VOR Beginn der Aus-/ Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.
Formular
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Qualifizierungsverbund Digitale Kompetenz & IT-Security (LWLD-Wi/E-85)
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich