Leitlinie zur Erstellung von Trinkwasserversorgungskonzepten (TWVK)

Mit der Oö. Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser" bekennt sich das Land Oberösterreich klar zu gemeinsamen Trinkwasserversorgungsanlagen in Siedlungsgebieten. In Streulage bleibt weiterhin der Hausbrunnen bzw. die Hausquelle zum Zweck der Wasserversorgung bestehen.

Trinkwasserversorgungskonzepte  beinhalten eine Gesamtbetrachtung des Gemeindegebietes samt der angrenzenden Bereiche der Nachbargemeinden und sollen dabei unterstützen, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und Akteure zu unterstützen. Seit April 2015 ist es darüber hinaus auch für die Gewährung von Bundes- und Landesförderungen Voraussetzung, dass sich die beantragten Maßnahmen in das Trinkwasserversorgungskonzept der Gemeinde widerspruchsfrei einfügen.

Ziel der Trinkwasserversorgungskonzepte ist es,

  • bestehende Versorgungsstrukturen der Gemeinden möglichst einheitlich zu erfassen,
  • für künftige Erweiterungen, Sanierungen sowie Neuerrichtungen von Wasserversorgungsanlagen volkswirtschaftlich sinnvolle Zonen mit einer gemeinsamen Versorgung festzulegen.

 Seit mittlerweile mehr als 10 Jahren werden die Trinkwasserversorgungskonzepte von Gemeinden erstellt und haben sich als Planungsgrundlage bestens bewährt. In den Gemeinden, die basierend auf ihrem TWVK den Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung durchgeführt haben, konnten mit breiter konsensualer Entscheidungsfindung unter Einbindung aller Beteiligten auch in herausfordernden Ausgangssituationen tragfähige und zukunftssichere Lösungen zur Weiterentwicklung der Trinkwasserversorgung gefunden werden.

Mehr als die Hälfte der oberösterreichischen Gemeinden haben bislang das Angebot genutzt, die Erstellung des TWVK mit 100 % Förderung (!) in Angriff zu nehmen bzw. auch schon abzuschließen. Noch besteht dazu weiterhin die Möglichkeit, die allerdings entsprechend der Landesförderungsrichtlinien 2025 mit Ende des Jahres 2028 auslaufen wird. Ab dann kann diese 100 % Förderung nicht mehr genutzt werden.

 

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