Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU) sein.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist
- die Durchführung von F&E-Vorhaben, die mit einer F&E-Einrichtung realisiert werden (Programmlinie „easy2research“),
- und die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen, die auf Basis der Programmlinie „easy2research“ im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes unterstützt wurden (Programmlinie „easy2market“).
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Formular
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Easy 2 Innovate - Programmlinie Easy 2 Research (LWLD-Wi/E-46)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen . -
Easy 2 Innovate - Programmlinie Easy 2 Market (LWLD-Wi/E-47)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zum Landesförderungsprogramm “easy2innovate” mit den Programmlinien “easy2research (F&E-Vorhaben)” und “easy2market (Marktüberleitungsvorhaben)” für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 .
- Kurzinformation zum Landesförderungsprogramm “easy2innovate“ mit den Programmlinien „easy2research (F&E-Vorhaben)“ und „easy2market (Marktüberleitungsvorhaben)“ für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 .
- Anlage 1 – KMU-Definition der EU (Stand: September 2021) .