F&E-Impuls Single – Programmlinie Easy2Market im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Gegenstand der Förderung ist die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen.

Wer wird gefördert?

Förderungswerberinnen und Förderungswerber können kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen, die auf Basis der Programmlinie „easy2research“  im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes unterstützt wurden (Programmlinie „easy2market“).

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.

Formular

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