Nutzung des Potenzials von Abbaustätten zur Entwicklung naturnaher Lebensräume

Raumbezug

Lokal

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Rohstoffgewinnung spielt in der Raumeinheit nur eine geringe Rolle, trotzdem finden sich Abbaustandorte von Schotter, Konglomeratgestein, Lehm und Schlier. Ein Gutteil von ihnen ist bereits aufgelassen und unterliegt einem fortschreitenden Sukzessionsprozess. Die Düngung mit Schlier stellt eine historische Nutzung dar, die heute nicht mehr praktiziert wird. Viele dieser Gruben sind in ihrer Sukzessionsentwicklung schon weit fortgeschritten und stellen heute bedeutende Lebensräume für Amphibien  und Vögel dar.
Aus naturschutzfachlicher Sicht können diese Abbaustandorte – insbesondere in Hinblick auf die Vogelwelt und die Amphibien – wichtige Ersatzlebensräume entstehen. Das ist umso bedeutender, weil in größeren Fließgewässern durch gewässerbauliche Maßnahmen viele ähnliche Strukturen verloren gegangen sind (z.B.: ökologische Verwandtschaft zu den Schotterzonen und Altwasserzonen der Flußauen).
Als wichtige Sekundärstandorte gelten:

  • Rohbodenstandorte (z.B.: Brutplatz des Flussuferläufers)
  • Steilwände (z.B.: Brutplatz von Eisvogel und Uferschwalbe)
  • Flachwasserbereiche (Nahrungshabitat, Laichgewässer)
  • Trockene Magerstandorte (Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzkehlchen)

Für die Nutzung dieses Standortpotenzials sollten dabei in allen Phasen - von Abbau, Rekultivierung und Nachnutzung - die naturschutzfachlichen Interessen ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu ist ein möglichst flexibles Agieren notwendig, um auch auf Spontanentwicklungen besser eingehen zu können.
Andererseits stellen Gruben und Steinbrüche - in großem Stil angelegt - oft erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt oder in vorhandene Ökosysteme dar.

 

Gefährdung

Die entsprechenden Lebensräume unterliegen Sukzessionsabläufen und können ohne „Pflege“ nicht stabil und dauerhaft erhalten werden
Verfüllung der Gruben mit Abfällen aller Art
Rekultivierung nach gärtnerischen Gesichtspunkten, großflächige Humusierungen und Aufbringen von Oberbodenmaterial, Aufforstungen
Intensive Folgenutzungen (z.B. Maisacker)

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei Abbau und Rekultivierung von Schottergruben im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren

  • Sicherung eines möglichst hohen Anteils für die „Folgenutzung Naturschutz“
  • Sicherung nährstoffarmer Verhältnisse nach dem Abbau (keine großflächigen Humusierungen, kein Oberbodeneintrag)
  • Entwickeln einer hohen Strukturvielfalt und einer engen Verzahnung verschiedenartiger Biotope

Durchführen von Pflegemaßnahmen in großen Zeitabständen (10-30 Jahren) in ausgewählten Teilräumen  - ansonsten Zulassen der natürlichen Sukzession

 

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