Sicherung einer landschafts- und funktionsgerechten Bebauung am Ufer und in den seenahen Bereichen

Raumbezug

Seenahe Bereiche insbesondere innerhalb der 500 m Seeuferschutzzone

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Seeuferbereiche (bis 500 m landeinwärts des Ufers) unterliegen entsprechend dem Oö. Naturschutzgesetz § 9 einem besonderem Schutz. Jeder Eingriff in das Landschaftsbild ist dort verboten, solange die Behörde nicht bescheidmäßig festgestellt hat, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes nicht verletzt wird.
Für ein vereinfachtes Naturschutzverfahren wurden durch Ausnahmeverordnungen für die Kernbereiche von Siedlungen gewisse Vorhaben, u.a. in Abhängigkeit von deren Größenordnung freigestellt, da dadurch in erster Linie das Ortsbild von Veränderungen betroffen ist.
Bauten im Uferbereich haben – vor allem durch die Einsichtigkeit von der Seeseite - starke Veränderungen des Landschaftsbildes zur Folge. Eine Anpassung der Bauweise an eine landschaftsgerechte Maßstäblichkeit kann bei Erweiterungen, Um- und Neubauten zu einem harmonischen Erscheinungsbild der Siedlungsstrukturen und zu einer Einfügung der Maßnahmen in das Landschaftsbild beitragen.

 

Gefährdung

Wunsch nach Prestigebauten und sehr individuellen Bauweisen ohne Berücksichtigung des Landschaftscharakters und bestehender Strukturen

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung von naturräumlichen Faktoren wie Geländeverlauf, Topographie, Vegetationsbestand und Sichtbeziehungen bei der Situierung von Baukörpern.

Schaffung harmonisch in die Landschaft und Bebauungsstruktur integrierter Baukörper mit in sich stimmiger Proportion und Gestaltung.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen.

Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude.
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.

 

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