Sicherung und Entwicklung naturnaher Uferstrukturen an Fließgewässern

Raumbezug

Fließgewässer in der gesamten Untereinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Ausbildung der Uferstrukturen ist in der Untereinheit sehr unterschiedlich ausgeprägt:
Die Mündungsbereiche und Siedlungsabschnitte der Fließgewässer weisen häufig einen geringen Strukturreichtum auf, da sie in den 60er und 70er Jahren hart verbaut wurden. Die Ufer wurden mit Mauern bzw. Blockwürfen stark vereinheitlicht. Oft sind auch die Sohlbereiche befestigt und mit künstlichen Schwellen und Abstürzen versehen. Im Bereich der Straßen gibt es Durchlässe aus Beton und im steileren Uferbereich häufig relativ hohe künstliche Abstürze im Vorfeld.
Wichtige Fließgewässer wie Fuschler Ache, Zeller Ache und Seeache weisen in der Untereinheit folgende Defizite auf: Abschnittsweise Trapezprofil, Ausbau durch Längs- und Querwerke, fehlendes Gewässerkontinuum und Ausleitungen.
Die kleineren Gewässer sind großteils sehr naturnah ausgebildet (z.B.: Illtisbach, Grabenbach, Hausstätterbach). Beeinträchtigungen wie Begradigungen, Verrohrungen, Böschungssicherungen finden sich besonders in Siedlungsgebieten, bei Straßenquerungen und im landwirtschaftlichen Intensivgebiet.
Die Strukturvielfalt ist Voraussetzung für ein lebendiges Gewässer und wird in entscheidendem Maß von der Gewässerdynamik bestimmt. Viele Lebensgemeinschaften in Fließgewässern sind überdies von deren Durchgängigkeit abhängig.
Das vorhandene Gewässerbetreuungskonzept zur Fuschler Ache weist überdies auf Wichtigkeit des Erhalts der funktionellen Einheit „Fluss – Aue“ hin.

 

Gefährdung

Schotterbaggerungen in Mündungsbereichen (z.B.: Weißenbach)
Zusätzliche Verbauungen im Rahmen von Siedlungserweiterungen, Straßenausbauten und der landwirtschaftlichen Intensivierung und die damit zusammenhängende Trennung der funktionellen Einheit „Gewässer – Aue“.

 

Wege zum Ziel

Renaturierung der naturfernen Gewässerabschnitte, der Mündungsbereiche und Siedlungsabschnitte, soweit es der Objektschutz erlaubt stattdessen Förderung passiver Hochwasserschutzmaßnahmen.
Entwicklung eines natürlichen Schwemmkegels mit entsprechender Flora und Fauna.
Entfernung von Schutzdämmen entlang von Bächen, die durch Wiesen führen, damit das Hochwasser die angrenzenden Wiesen überfluten kann.
Maßnahmen um die Fisch- und Organismendurchlässigkeit herzustellen.
Ökologisch ausreichende Restwasserabgabe bei Ausleitungskraftwerken sicherstellen.
Erhalt des Aubereiches der Fuschler Ache als Retentionsraum.

 

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