Gewährleistung eines dauerhaften, betriebswirtschaftlich zumutbaren, standortgerechten Alt- und Totholzanteils

Raumbezug

Räumliche Zuordnung des Zieles

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Nicht verwertbares Holz mit Durchmesser < 10cm bleibt im Bereich der Castell´schen Forstverwaltung generell liegen. Im bäuerlichen Wald gibt es Totholz-reiche bis Totholz-arme Waldbestände.
Da Totholz mit größerem Durchmesser aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Gänze entrindet werden kann, kann dieses, wenn es im Wald verbleibt, die Verbreitung von Schädlingen (Borkenkäfer) fördern. Das Ziel sollte daher nur mit von Laubhölzern stammendem Tot- und Altholz erreicht werden.
Liegendes und stehendes Totholz (vom Reisig bis zum vermodernden Baumstrunk) sowie Altbäume (etwa ab 80-100jährig) sind als Lebensräume insbesondere für Insekten- und Vogelarten von größter Bedeutung. Hohe Artenvielfalt im Forst hat wiederum eine geringe Schädlingsanfälligkeit zur Folge, so dass dort, wo Alt- und Totholz den Wirtschaftsbetrieb nicht unzumutbar stören, dieses einen Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung leistet.

 

Gefährdung

Durch „gründliches Sauberhalten“ der Wälder.

 

Wege zum Ziel

Im Wege forstlicher und ökologischer Beratung
Förderung von „Spechtbäumen“ oder sonstiger privatrechtlicher Vereinbarungen.

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